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Jan Eggers

Fachanwalt Verkehrsrecht  
25451 Quickborn

Ich wurde 1962 geboren und studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Mein Referendariat absolvierte ich unter anderem am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, bei einer Mietekammer des Landgerichts Hamburg, am Amtsgericht Norderstedt und im Rathaus der Stadt Bad Bramstedt. Meine Zulassung als Rechtsanwalt habe ich seit 1995.
Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit 2006.

Rechtsanwalt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ARGE Verkehrsrecht im DAV
ARGE Familienrecht im DAV

Kanzleiprofil

Meine Kanzlei wurde im Mai 1995 in Quickborn eröffnet. In erster Linie ist meine Kanzlei auf allen Gebieten des Verkehrsrecht tätig, einschließlich des Ordnungwidrigkeits-, Bußgeld- und Strafrechts. Das Büro liegt in zentraler Lage in Quickborn, direkt neben der der VR-Bank am Harksheider Weg. Die Kanzlei ist mühelos auch von den Nachbargemeinden Alveslohe, Ellerau, Henstedt-Ulzburg, Barmstedt, Norderstedt, Hasloh, Kaltenkirchen und Hamburg zu erreichen. Meinen Mandanten stehen mehrere Parkplätze direkt vor der Kanzlei zur Verfügung. Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht sowie Familienrecht des Deutschen Anwaltvereines. Weiterhin bin ich Partneranwalt des Kfz-SH. Meine weiteren Tätigkeitsfelder entnehmen Sie bitte meiner oben genannten Homepage www.rechtsanwalt-eggers.de.

Anwalt für Verkehrsrecht in Quickborn

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen in meinem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über meinen Unfallfragebogen

2. Ich setze mich persönlich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Jan Eggers
Jan Eggers
Harksheider Weg 115c
25451 Quickborn
Tel.: 04106 653120
Fax.: 04106 653122

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !