Kanzleiprofil
In unserer Regensburger Kanzlei sind fünf Rechtsanwälte mit verschiedenen Spezialisierungen tätig. Wir können Sie in den meisten Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten; andernfalls empfehlen wir Ihnen gern einen auf Ihren Fall spezialisierten Kollegen.
Für alle Angelegenheiten rund um Autos, Verkehrsunfälle und Schadensersatz, auch die in solchen Zusammenhängen schlimmstenfalls eingeleiteten Bußgeld- oder Strafverfahren, ist unser Spezialist Herr Rechtsanwalt Christoph Mackenrodt.
Weitere Informationen über unsere Schwerpunkte finden Sie auf unserer Kanzleihomepage www.milek-kollegen.de (siehe Link auf der rechten Seite) - oder Sie rufen uns einfach völlig unverbindlich an.
Wir beantworten Ihre Fragen gern!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners i. d. R. von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und holen den Ihnen zustehenden Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € grundsätzlich das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitverschuldens am Unfall oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche oder Kosten auf Sie zukommen, besprechen wir dies vorab und unaufgefordert mit Ihnen.