Rechtsanwalt und Mediator Christian Heid, LL.M. studierte an der Johann-Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main und an der Universität von Pretoria,SA,wo er den Titel "Master of Law" (LL.M.). erwarb. Er ist Vertrauensanwalt des Volkswagen und Audihändlerverbandesfür Verkehrsrecht, Schwacke Vertragsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt des KfZ-Gewerbes Hessen.
Kanzleiprofil
HEID RECHTSANWÄLTE und Mediator ist eine in Rödermark ansässige, bundesweit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätige Kanzlei für Schadensmanagement. Wir beraten im gesamten Autorecht, insbesondere im zivilrechtlichen Schadensrecht und verfügen über Kanzleiräume in Rödermark und Offenbach am Main. Zu unseren Mandanten gehören Werkstätten, KfZ-Händler, Autohäuser, Mietwagenfirmen und Speditionen. Von der Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall, bei Gutachterstreitigkeiten, bei Streitigkeiten im Fahrzeugankauf und Verkauf bis hin zur Durchsetzung von Schmerzensgeld bei Personenschäden stehen wir zur Seite. Schließlich vertreten wir bei Führerscheinsachen, Fahrerflucht, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen. Unsere Kanzlei liegt im Herzen des Rhein-Main Gebiets zwischen Frankfurt, Offenbach und Darmstadt, in unmittelbarer Nähe zu Rodgau, Dietzenbach, Dieburg und Neu-Isenburg. Wir sind in Ihrer Nähe. Lernen Sie uns kennen!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.