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Michael Liskewitsch

Fachanwalt Verkehrsrecht  
18057 Rostock

Rechtsanwalt Michael Liskewitsch hat den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Zudem bin ich Vertrauensanwalt des Auto Club Europa e.V. (ACE) und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV.

Ich betreue darüber hinaus schwerpunktmäßig Mandanten im allgemeinen Schadensrecht, Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt
RAK Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrsrecht
Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi - Händlerverbandes e.V.
ARGE Verkehrsrecht
AG Medizinrecht

Kanzleiprofil

Herzlich willkommen bei... Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß & Liskewitsch Einer unserer Schwerpunkte besteht in der Beratung und Betreuung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sowie im allgemeinen Schadensrecht/Personenschadensrecht. Dieser gesamte Rechtsbereich ist besonders geprägt von einer weitreichenden Rechtsprechung, deren Kenntnis zumeist unumgänglich ist, um den Interessen der Mandanten in diesem Bereich vollauf gerecht werden zu können. Sollten Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles oder auch eines anderen Schadensereignisses geworden sein, werden wir Sie mit Rat und Tat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz (Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden u.a.) und Schmerzensgeld begleiten. Auch die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung sind im übrigen in der Regel vom Geschädigten zu erstatten. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Anwalt Ihres Vertrauens ist sicherlich anzuraten, um rechtliche wie auch praktische Fragen ohne großen Zeitverzug und auch Anspruchsverlust zu klären. Der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kommt dabei große Bedeutung zu. Der anwaltliche Rat kann oftmals auch bares Geld wert sein, wenn es darum geht, nach einem Schadensereignis eigene finanziell bedeutende Dispositionen und Entscheidungen zu treffen. Selbstverständlich werden wir Ihnen ebenso behilflich sein, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden und sich hiergegen verteidigen wollen. Im Bereich des Verkehrsrechts stehen neben der Unfallschadenregulierung zudem Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern und Fahrverboten, der Erteilung sowie Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Vordergrund. Zudem wirft so mancher Kauf eines Kraftfahrzeuges Fragen und Probleme auf. Wir arbeiten im Sinne einer komplexen, schnellen und zuverlässigen Mandatsbetreuung mit renomierten Kooperationspartnern zusammen. Michael Liskewitsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Wir kommen auf jeden Fall unverzüglich auf Sie zu. Wir garantieren Ihnen die zeitnahe Rückmeldung. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Liskewitsch als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie unser
qualifiziertes Team in unserem Büro gern telefonisch unter der Rufnummer 0381 455806 zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch unter der Rufnummer 0381 455806 (Montag bis Freitag ab 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr)oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Gern geben wir Anregungen bei der Auswahl eines Sachverständigen.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Saß & Liskewitsch
Michael Liskewitsch
Doberaner Str. 9
18057 Rostock
Tel.: 0381 455806
Fax.: 0381 455809

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !