Werdegang:
- Studium und Referendariat in Frankfurt/Oder
- KfZ-Schadenabteilung der DBV - winterthur Versicherung in Hamburg(Bearbeitung von Kfz-Haftpflicht- und Kaksoschäden)
- Gründung der Kanzlei Braun | Wolfgramm in Rostock
Fachanwaltschaften:
-Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Fachanwalts-lehrgang Versicherungsrecht erfolgreich absolviert
Mitgliedschaften:
- ARGE Verkehrsrecht im DAV
- ARGE Versicherunsgrecht im DAV
- Beirat der BVSK-Rechtsanwälte
-Korrespondenzgemeinschaft
Wir sind eine vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Rechtsanwältin Jana Braun ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und befasst sich hauptsächlich mit der Regulierung von Unfallschäden. Die Geltendmachung der aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadenersatzansprüche in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu legen, ist generell sinnvoll, selbst wenn die Haftung eindeutig ist. Problematisch ist nämlich zumeist die Schadenhöhe. Es liegt auf der Hand, dass der Versicherer, der den Schaden bezahlen soll, bei der Bestimmung der Schadenhöhe vordergründig seine eigenen Interessen verfolgt und bemüht ist, die Schadenauszahlung so gering wie möglich zu halten. Wir hingegen vertreten die Interessen des Geschädigten. Wir beanspruchen alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche und wehren uns gegen unberechtigte Kürzungen der Versicherer, wie zum Beispiel Nichterstattung der Wertminderung, Kürzung der fiktiven Reparaturkosten und der Mietwagenkosten u.s.w. Warum sollten Sie auf qualifizierte Hilfe verzichten, wenn Ihnen auf der Gegenseite der Versicher als Pofi gegenübersteht?
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !