Kanzleiprofil
Heutzutage werden private, wirtschaftliche und berufliche Verhältnisse durch immer differenziertere rechtliche Normierungen geprägt. Daher ist es notwendig, Mandanten auf Basis eines möglichst umfassenden Fachwissens beraten zu können. Hierzu arbeiten wir seit Jahren mit dem renommierten Kfz-und Sachverständigenbüro Drews-Natzius aus Rostock zusammen. Ihr Ansprechpartner dort ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Herr Karsten Natzius (www.drews-natzius.de)
1960 wurde die Kanzlei baumhaus von Herrn Paul Baumhaus (Anwalt seit 1954) und seiner Frau Gisela Baumhaus (Anwältin seit 1956) gegründet und besteht seitdem erfolgreich.
Seit 1976 besteht der Standort am Ostring in Hamm. In Rostock sind unsere Anwälte seit 1992 tätig
Einen Großteil aller Fachgebiete zu betreuen, um den Mandanten jederzeit mit einem komplexen Spektrum an Fachwissen hilfreich zur Seite stehen zu können, ist die Philosophie der Kanzlei baumhaus nachf.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.