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Christof Burkard

Fachanwalt Verkehrsrecht  
78628 Rottweil

2001 Zulassung als Rechtsanwalt

2004 Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse (§4 FAO) auf dem Gebiet Arbeitsrecht

2005 Ausbildung zum Mediator (DAA) in Theorie und Praxis
Berechtigung zur Bezeichnung "Mediator" (DAA)

2006 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Erfahrungen, §43c BRAO iVm. §§ 2ff FAO

2007 Erwerb der theoretischen Kenntnisse (§ 4 FAO) auf dem Gebiet Verkehrsrecht

2008 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund nachgewiesener theoretischer und praktischer Erfahrungen, §43c BRAO iVm. §§ 2ff FAO

RAK Tübingen
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

DIE KANZLEI Die Rechtsanwaltskanzlei Burkard & Stärr ist eine mittelständische Kanzlei mit Sitz in Rottweil und in Oberndorf. Unsere Kanzlei ist überwiegend auf den Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig. Da wir es uns zur Aufgabe gemacht haben, den jeweiligen Mandanten umfassend zu beraten, gehört auch die Vertretung in straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren mit zu unserer anwaltlichen Tätigkeit. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten bilden die Rechtsgebiete des Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts und des Familienrechts. In diesen Rechtsbereichen führen wir die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung. Zu unseren Mandanten zählen wir sowohl mittelständische Unternehmer aus der Region, als auch Verbraucher. Die Zulassung bei sämtlichen Amts- und Landgerichten sowie bei den Oberlandesgerichten ermöglicht es uns, die Rechtsansprüche unserer Mandantschaft auch über die Gerichtsbezirke Rottweil, Hechingen und Konstanz hinaus gerichtlich geltend zu machen. Unsere Stärke liegt im Erarbeiten auf das jeweilige Mandat zugeschnittener Lösungen mit dem vorrangigen Ziel der kostenorientierten außergerichtlichen Streitbeilegung. Von Vorteil ist hierbei, dass wir juristische Professionalität mit sozialer Kompetenz verbinden.

Anwalt für Verkehrsrecht in Rottweil

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwälte Burkard & Stärr
Christof Burkard
Heerstr. 44
78628 Rottweil
Tel.: 0741 / 12038
Fax.: 0741 / 13689

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !