schadenfix.de logo

Dietmar Kosok

Fachanwalt Verkehrsrecht  
66740 Saarlouis

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Dietmar Kosok aus Saarlouis hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK des Saarlandes
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Sie haben ein Problem... ... wir lösen es. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, wie außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten und berät Sie im Bereich der Vertragsgestaltung. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot. Die hohe Qualität unserer Beratung ist uns ein besonderes Anliegen. Durch die andauernde Spezialisierung und Fortbildung der Rechtsanwälte unserer Kanzlei gewährleisten wir die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen auf der Grundlage von ständig aktualisierten und vertieften Kenntnissen der rechtlichen Materie. In unserer Kanzlei berät Sie im Falle eines Verkehrsunfalles Rechtsanwalt und FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT Dietmar Kosok.

Anwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Kosok u. Tarnawski +
Dietmar Kosok
Großer Markt 22a
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 487880
Fax.: 06831 4878825

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !