Jan Ellerbrock ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Salzgitter tätig und damit Spezialist für die Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit zusammenhängenden Fragen, wie bspw. die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (wie z.B. Fahrerflucht etc.) und Ordnungswidrigkeiten.
Zögern Sie nicht uns sofort unverbindlich zu kontaktieren, sobald sie einen Verkehrsunfall hatten, einen Bußgeldbescheid oder auch "nur" eine Anhörung bekommen haben. So können Fehler bereits im Frühstadium verhindert werden, die sie später viel Geld kosten können.
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte
Verkehrsanwalt
Ihr Spezialist für das Verkehrsrecht ist RA Jan Ellerbrock, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Aufgrund der zunehmenden Komplexität juristischer Zusammenhänge im Alltags- wie im Berufsleben haben wir uns dafür entschieden, rechtliche Schwerpunktbildungen anzustreben. Resultat der Überlegungen sind die von uns bereits frühzeitig erworbenen Fachanwaltschaften und Spezialisierungen in Tätigkeitsschwerpunkten.
Hierdurch werden wir in die Lage versetzt, Ihnen auf den einzelnen Rechtsgebieten eine kompetente Beratung und Vertretung anbieten zu können. Durch ständige Fortbildungen und modernster Arbeitshilfen ist sichergestellt, dass wir Sie jederzeit mit einem Optimum an Effizienz vertreten.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Probleme und Fragen im Bereich des Verkehrsrechts sind vielfältig. Ständige Gesetzesänderungen im Straßenverkehrs- und Bußgeldrecht sind zu beachten.
Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sieht sich der Geschädigte in der Regel juristisch geschulten Mitarbeitern der regulierenden Haftpflichtversicherung gegenüber. Auch und gerade im Falle einer scheinbar eindeutigen Verkehrsunfallverursachung durch die Gegenseite kann es zu erheblichen Abwicklungsproblemen kommen. Hier ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um von vorneherein für die richtigen Weichenstellungen zu sorgen. Es ist zu klären, welche Schadensersatzpositionen im Einzelnen zur Regulierung angemeldet werden können. Ob ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Höhe des Kraftfahrzeugschadens einzuholen ist und wer die Kosten hierfür zu übernehmen hat. Bei Verletzungen ist zu klären, welcher Schmerzensgeldbetrag ausreichend und angemessen ist. Weitere Fragen, wie beispielsweise die Erstattung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen oder die grundsätzliche Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens, entweder als Reparaturschaden oder als Totalschaden, sind gleichfalls zu klären.
Im Falle einer vollständigen Regulierung dem Grunde nach ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die im Zuge der anwaltlichen Vertretung entstehenden Gebühren vollständig zu übernehmen. Neben der vollständigen Abwicklung von Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen oder bei der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme zur Seite.
Auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen um Mängel an neu oder gebraucht erworbenen Kraftfahrzeugen sind Gegenstand unserer außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit.
Zur Geltendmachung von Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen muss bereits im Vorfeld rechtlich sicher agiert werden. Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !