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Jan Ellerbrock

Fachanwalt Verkehrsrecht  
38226 Salzgitter

Jan Ellerbrock ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Salzgitter tätig und damit Spezialist für die Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit zusammenhängenden Fragen, wie bspw. die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (wie z.B. Fahrerflucht etc.) und Ordnungswidrigkeiten.


Zögern Sie nicht uns sofort unverbindlich zu kontaktieren, sobald sie einen Verkehrsunfall hatten, einen Bußgeldbescheid oder auch "nur" eine Anhörung bekommen haben. So können Fehler bereits im Frühstadium verhindert werden, die sie später viel Geld kosten können.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Auto Club Europa e.V. (ACE) Vertrauensanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Deutscher Anwaltverein

Kanzleiprofil

Ellerbrock + Lenius  Rechtsanwälte Fachanwälte

Verkehrsanwalt

Ihr Spezialist für das Verkehrsrecht ist RA Jan Ellerbrock, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Aufgrund der zunehmenden Komplexität juristischer Zusammenhänge im Alltags- wie im Berufsleben haben wir uns dafür entschieden, rechtliche Schwerpunktbildungen anzustreben. Resultat der Überlegungen sind die von uns bereits frühzeitig erworbenen Fachanwaltschaften und Spezialisierungen in Tätigkeitsschwerpunkten.

Hierdurch werden wir in die Lage versetzt, Ihnen auf den einzelnen Rechtsgebieten eine kompetente Beratung und Vertretung anbieten zu können. Durch ständige Fortbildungen und modernster Arbeitshilfen ist sichergestellt, dass wir Sie jederzeit mit einem Optimum an Effizienz vertreten.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Die Probleme und Fragen im Bereich des Verkehrsrechts sind vielfältig. Ständige Gesetzesänderungen im Straßenverkehrs- und Bußgeldrecht sind zu beachten.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sieht sich der Geschädigte in der Regel juristisch geschulten Mitarbeitern der regulierenden Haftpflichtversicherung gegenüber. Auch und gerade im Falle einer scheinbar eindeutigen Verkehrsunfallverursachung durch die Gegenseite kann es zu erheblichen Abwicklungsproblemen kommen. Hier ist es ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um von vorneherein für die richtigen Weichenstellungen zu sorgen. Es ist zu klären, welche Schadensersatzpositionen im Einzelnen zur Regulierung angemeldet werden können. Ob ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Höhe des Kraftfahrzeugschadens einzuholen ist und wer die Kosten hierfür zu übernehmen hat. Bei Verletzungen ist zu klären, welcher Schmerzensgeldbetrag ausreichend und angemessen ist. Weitere Fragen, wie beispielsweise die Erstattung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigungen oder die grundsätzliche Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens, entweder als Reparaturschaden oder als Totalschaden, sind gleichfalls zu klären.

Im Falle einer vollständigen Regulierung dem Grunde nach ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die im Zuge der anwaltlichen Vertretung entstehenden Gebühren vollständig zu übernehmen. Neben der vollständigen Abwicklung von Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen auch bei der Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen oder bei der Lösung versicherungsrechtlicher Probleme zur Seite.

Auch zivilrechtliche Auseinandersetzungen um Mängel an neu oder gebraucht erworbenen Kraftfahrzeugen sind Gegenstand unserer außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit.

Zur Geltendmachung von Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüchen muss bereits im Vorfeld rechtlich sicher agiert werden. Wie in vielen anderen Angelegenheiten und Rechtsgebieten auch, können nicht solvente Rat- und Rechtssuchende Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie auf diese Möglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert hin und leisten bei der Beantragung Hilfestellung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Salzgitter

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Ellerbrock + Lenius
Jan Ellerbrock
Albert-Schweitzer-Str. 34
38226 Salzgitter
Tel.: 05341 41319
Fax.: 05341 43372

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !