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Nils Bergner

Fachanwalt Verkehrsrecht  
22869 Schenefeld

Rechtsanwalt Nils von Bergner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den verschiedensten Problembereichen des Straßenverkehrs- und Vertragsrechts.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Arbeitsrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Verkehrsrechts. Bei Verkehrsunfällen überwachen wir für unsere Mandanten die Schadensregulierung und achten darauf, dass sämtliche Schadenspositionen geltend gemacht werden. Schadenspositionen wie merkantiler Minderwert oder Nutzungsausfall werden von den Betroffenen häufig übersehen. Bei Autokauf und Autoleasing befassen wir uns vor allem mit Problemen der Vertragserfüllung, Gewährleistung und Garantieabwicklung. Im Bereich des Straf- und Bußgeldrechts bilden das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis einen besonderen Schwerpunkt. Gerade bei den Ordnungswidrigkeiten lohnt häufig ein Blick in die Ermittlungsakte, da die technischen Messverfahren fehleranfällig sind und zudem kurze Verjährungsfristen gelten. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden das Familienrecht, das Arbeitsrecht sowie das Versicherungsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Schenefeld

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
VON BERGNER & ÖZKAN
Nils Bergner
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel.: 040 85503690
Fax.: 040 855036969

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !