Alexander Fehn

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 97421 Schweinfurt

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Alexander Fehn aus Schweinfurt hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Bamberg

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

FEHN & Kollegen

Gegründet wurde die Kanzlei 1968 von Rechtsanwalt Helmut Fehn. 1994 kam sein Sohn Alexander Fehn als Rechtsanwalt in die Kanzlei hinzu und hat mittlerweile die Sozietätsleitung übernommen. Weiterhin ist seine Ehefrau Sabine Fehn in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig, und seit Januar 2008 Rechtsanwalt Harald Grönert. Die Tätigkeitsgebiete erstrecken sich auf das gesamte Zivil-, Straf- und öffentliches Recht, wobei insbesondere die Schwerpunkte auf Verkehrs- und Bußgeldrecht, Strafrecht als auch Arbeits- und Familienrecht liegen. Durch die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, sowie deren regelmäßige Fortbildung bieten wir Ihnen für jeden einzelnen Rechtsfall einen kompetenten Vertreter in Ihren Rechtsfragen. Rechtsanwalt Alexander Fehn verfügt über die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Schweinfurt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Gegründet wurde die Kanzlei 1968 von Rechtsanwalt Helmut Fehn. 1994 kam sein Sohn Alexander Fehn als Rechtsanwalt in die Kanzlei hinzu und hat mittlerweile die Sozietätsleitung übernommen. Weiterhin ist seine Ehefrau Sabine Fehn in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig, und seit Januar 2008 Rechtsanwalt Harald Grönert. Die Tätigkeitsgebiete erstrecken sich auf das gesamte Zivil-, Straf- und öffentliches Recht, wobei insbesondere die Schwerpunkte auf Verkehrs- und Bußgeldrecht, Strafrecht als auch Arbeits- und Familienrecht liegen. Durch die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, sowie deren regelmäßige Fortbildung bieten wir Ihnen für jeden einzelnen Rechtsfall einen kompetenten Vertreter in Ihren Rechtsfragen. Rechtsanwalt Alexander Fehn verfügt über die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.