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Ulrich Spieß

Fachanwalt Verkehrsrecht  
97421 Schweinfurt

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Ulrich Spieß aus Schweinfurt hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK Bamberg
Verkehrsrecht
Strafrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2000 zunächst als Sozietät der Rechtsanwälte Magers, Spieß und Wildanger gegründet. Bereits 2003 erweiterte sich die Kanzlei durch den Zusammenschluss mit zunächst drei weiteren Berufsträgern und die Gründung der Magers Spieß Wildanger Geus Roßkopf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft sowohl personell als auch vom Tätigkeitsumfang her ganz erheblich. Sie zählt zwischenzeitlich mit fünf Anwälten und 9 Mitarbeitern und zwei Auszubildenden zu einer der größten Kanzleien im regionalen Umfeld. Herr Rechtsanwalt Ulrich Spieß, der seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen ist, hat in den letzten Jahren den Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Verkehrsunfallrecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gebildet, nachgewiesen durch die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht. Auf allen Gebieten des Verkehrsrechts und des Strafrechts werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Spieß umfassend beraten und in jedem Verfahrensstadium wirksam und zielorientiert vertreten. Professioneller Einsatz und ein offenes Wort im persönlichen Umgang sind für ihn selbstverständlich.

Anwalt für Verkehrsrecht in Schweinfurt

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu.

Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ulrich Spieß als qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder füllen die Unfallbogen aus, rund um die Uhr, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

2. Wir kümmern uns um alles, wir melden den Schaden bei der Versicherung und machen den Ihnen entstandenen Schaden vollumfänglich geltend.

3. Wir führen sämtlichen Schriftverkehr, sämtliche erforderlichen Telefonate, etc., Sie haben keinen Aufwand mehr in der Sache. Wir informieren Sie über alle Schritte.

4. Für Rückfragen stehen wir stets telefonisch oder per e- Mail zur Verfügung.

5. Ein persönlicher Kontak vor Ort ist nie erforderlich, als spielt die Entfernung zu Ihrem Wohnort keinerlei Rolle. Alles per Post, Telefon und e- Mail.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

1. Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

2. Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

3. Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

4. Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Magers & Partner
Ulrich Spieß
Manggasse 18a
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 716160
Fax.: 09721 716171

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !