Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Rudolf Heisiep aus Soest und Bad Sassendorf hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Die Anwaltskanzlei Sommerfeld (Rechtsanwalt u. Notar), Heisiep & Gosmann (Rechtsanwälte) in Soest und Bad Sassendorf, wo sich auch das Notariat befindet, ist eine innovative und zukunftsorientierte Kanzlei, die in den Bereichen des Verkehrsrechts (Schadenabwicklung, Ordnungswidrigkeiten, Fahrverbote, Fahrerlaubnis, Führerschein, Unfallflucht etc.) und in anderen Bereichen wie dem allgemeinen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht aber auch im Bereich Inkasso tätig ist.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Bedenken Sie immer, nur ein Anwalt hat ein Interesse daran, den höchst möglichen Anspruch für Sie selbst zu realisieren. Ein solches Interesse kann nie die gegnerische Haftpflichtversicherung haben u. auch nicht die Werkstatt, da beide unmittelbar am Schaden selbst ein wirtschaftliches Interesse haben. Gehen Sie daher gleich zum Anwalt. Dieser ist hinreichend qualifiiert, zur Verschwiegenheit verpflichtet, unabhängig und gegen eine Falschberatung versichert. Dies bieten Ihnen andere Unfallbeteiligte sicherlich nicht.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !