Kanzleiprofil
Herzlich willkommmen,
die qualifizierte, erfolgreiche Bearbeitung Ihrer rechtlichen Fragestellungen erfordert umfassende Kenntnisse des entsprechenden Rechtsgebietes, die insbesondere durch Spezialisierung und Fortbildung gewonnen werden. Nur so ist eine kompetente anwaltliche Beratung und damit die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen gewährleistet.
In unserer Kanzlei werden insbesondere die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht, Arbeits- und Vertragsrecht bearbeitet. Hierfür stehen Ihnen zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung. Regelmäßige Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit, so dass wir immer über die neueste Entwicklungen in den verschiedenen Rechtsgebieten informiert sind.
So bieten wir Ihnen Spezialisten für Verkehrsrecht:
Rechtsanwältin Christine Lauterbach
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Reechtsanwalt Karl-H. Lauterbach
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unser Spezialist für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Uwe Jansen
zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe. Hierfür stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht zur Verfügung.
Um Ihnen eine schnelle Schadenabwicklung und einen umfassenden Service auf dem Gebiet der Unfallabwicklung zu bieten, haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche behilflich sein zu dürfen.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.