Kanzleiprofil
Herr RA Zetzmann ist seit 1999 als Rechtsanwalt tätig und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt folglich auch im Verkehrsrecht, das heißt alles "rund ums Auto und den Führerschein". Namentlich bei der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen können wir Sie daher kompetent unterstützen. Kontaktieren Sie mich - ich hole mehr für Sie raus!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie all Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie ggf. im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen RA Zetzmann in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen oder per e-mail.
2. RA Zetzmann setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder sich auch den zur Reparatur notwendigen Geldbetrag auszahlen zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sofern Sie einen Mietwagen nicht in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall, solange Ihnen Ihr Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht. * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Auch hier können wir Ihnen gern kompetente Sachverständige vermitteln.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden so wie bspw. Gutachter- oder Reparaturkosten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder einer Mithaftung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.