Rechtsanwältin Goetz ist seit 1992 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen erfolgt zügig, die Mandanten erhalten kurzfristige Besprechungstermine.
Die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes nach einem Verkehrsunfall lohnt sich und ist für den Geschädigten in aller Regel kostenlos, da die Versicherung des Verursachers auch die Anwaltsgebühren übernehmen muß.
So wird keine Position vergessen, Sie werden auf dem Weg der Unfallregulierung begleitet, Ihre Fragen beantwortet und Sie müssen keinen Schriftwechsel mit der Versicherung führen.
Ein Anwalt vertritt IHRE Interessen, nicht die der Gegenseite, und das ist bares Geld wert.
Geblitzt/Anhörungsbogen/ Bußgeldbescheid erhalten?
Bitte möglichst frühzeitig zum Anwalt, in so manchem Fall ist noch "etwas zu machen".
Eine Rechtsschutzversicherung ist in manchen Fällen sinnvoll, aber nicht immer nötig. Wer rechtsschutzversichert ist, hat freie Anwaltswahl.
Kanzleiprofil
Anwaltskanzlei Goetz
seit 1990 in Teltow
Altstadt, Nähe Marktplatz
Birte Goetz in Bürogemeinschaft mit
Rechtsanwalt Hans-Peter Goetz
Arbeitsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Unternehmensberatung, Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenverfügungen
Gut beraten lohnt sich!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.