· 2010 Eintritt in den VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.
· 2010 Lehrgang Verkehrsrecht (Eiden)
· 2009 Lehrgang Verkehrsrecht (Juristische Fachseminare)
· 2008 erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Verkehrsrecht
· 2006 Geschäftsführer Autoservice Christall GmbH in Teltow
· 2005 Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Dirk Leibnitz und Frank Meier in Teltow
· 2004 Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
· 2003 Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung der Anwaltskanzlei in Teltow
· 2001/2003 Referendariat in Berlin und Kapstadt (Südafrika)
· 1994/2000 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Potsdam und Coventry (Großbritannien)
· 1990/2001 Bankkaufmann in der Eurohypo in Berlin und Hamburg (ab 1994 studienbegleitend)
· 1987/1990 Tischler in der Tischlerei Andreas Tesch, Teltow
· 1970 in Kleinmachnow geboren
Kanzleiprofil
Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall bearbeitet ausschließlich Fälle im Bereich des Verkehrsrechts. Hiervon umfaßt ist die komplette und kompetente Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Bearbeitung von Ordnungswidrikeiten sowie von Straftaten aus dem Bereích Verkehrsrecht.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.