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Pavel Oresnik

Fachanwalt Verkehrsrecht  
88069 Tettnang

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
Referendariat beim Landgericht Würzburg
Zulassung seit 2005
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit Juli 2009

Beratung und Vertretung auch in slowenischer und kroatischer Sprache

Rechtsanwalt
RAK Tübingen
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im DAV
Mitglied im Slowenisch-Bayerischen Wirtschaftsklub

Kanzleiprofil

Durch unseren Kanzleisitz in Tettnang sind wir überwiegend in den Landgerichtsbezirken Ravensburg, Kempten und Konstanz, aber auch darüber hinaus überregional tätig. Rechtsanwälte ohne Prädikatsexamen werden Sie bei uns nicht finden. Unsere Schlagkraft verstärken wir durch ständige Fortbildung und Spezialisierung auf zahlreichen Rechtsgebieten. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts betreuen Sie die Verkehrsrechtsspezialisten Ottmar Elser und Pavel Orešnik, auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht in Tettnang

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Elser, Dr. Kohnke, Dr. Kugler
Pavel Oresnik
Wangener Str. 18
88069 Tettnang
Tel.: 07542 94610
Fax.: 07542 946161

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !