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Jan Focko Janssen

Fachanwalt Verkehrsrecht  
26316 Varel

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Jan Focko Janssen aus Varel hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Kanzlei Dr. Meyer, Janssen, Flade & Struß Dr. Meyer und Partner ist eine der alteingesessenen und angesehenen Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien von Varel. Die Kanzlei wurde 1949 gegründet, besteht mithin seit über 50 Jahren. Im letzten Jahrzehnt haben die jetzigen Partner der Sozietät das Büro zu einer Beratungseinheit um- und ausgebaut. Zielsetzung ist dabei die Vertretung und Beratung sowohl von Unternehmen, Gemeinden und Kommunen als auch von privaten Mandanten in allen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Angelegenheiten des täglichen Rechtsverkehrs. Dabei wird durch die ständige Weiterbildung auf allen Rechtsgebieten und die schon bestehenden Fachanwaltschaften der immer wichtiger werdenden Spezialisierung Rechnung getragen. Zum Vorteil unserer Mandanten arbeiten wir überwiegend auf Spezialgebieten. Mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen garantieren wir eine effiziente und kostengünstige Beratungsleistung sowie Interessenvertretung im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren. Wir vertreten Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, insbesondere in den Landkreisen Friesland, Ammerland, Wesermarsch und Ostfriesland. Die Mehrzahl unserer Mandanten kommt aus den Städten und Gemeinden Bockhorn, Friedeburg, Jever, Nordenham, Ovelgönne, Oldenburg, Schwei, Spohle, Sande, Schortens, Reepsholt, Wittmund, Zetel, Wiefelstede, Westerstede, Wiesmoor, Rastede, Jade, Jaderberg, Wangerooge und Varel. Auch verfügen wir über eine effiziente Inkasso- und Vollstreckungsabteilung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir beantworten gerne Ihre Fragen. Telefon: 04451|96060-0 - E-Mail: kanzlei@mjfs.de Rechtsgebiete: Arbeitsrecht Arzthaftungsrecht Baurecht und Werkvertragsrecht Erbrecht Familienrecht/Eherecht Grundstück- und Immobilienrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Recht der Fahrerlaubnis Strafrecht Urheberrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Vetragsrecht Wettbewerbsrecht Wohnungseigentumsrecht Zivilrecht

Anwalt für Verkehrsrecht in Varel

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie dieses Unfallschadenportal eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
Rechtsanwalt gern telefonisch zur Verfügung.

Wir betreuen Ihr Mandat bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Selbstverständlich werden wir auch regional für Sie tätig, u.a. in den Bereichen Varel, Oldenburg, Wilhelmshaven, Aurich, Leer, Zetel, Neuenburg, Bockhorn, Friedeburg, Wittmund, Brake, Nordenham, Westerstede, Wiefelstede, Rastede, Friesland, Ammerland, Wesermarsch und Ostfriesland.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Dr. Meyer, Janssen, Flade, Struß
Jan Focko Janssen
Windallee 8
26316 Varel
Tel.: 04451 960600
Fax.: 04451 9606060

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !