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Frauke Helmich

Fachanwalt Verkehrsrecht  
49492 Westerkappeln

Vita:

Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück,

Fachanwältin für Verkehrsrecht,
Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht,

Mitglied im DAV,
Mitglied Arge Verkehrsrecht DAV,
Mitglied Arge Versicherungsrecht DAV,
Mitglied Forum Junge Anwaltschaft

Rechtsanwältin
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
DAV
Forum
Anwaltverein Münster
ARGE Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Stiegemeyer, Beernink und Helmich wurde 1985 in Westerkappeln durch den Rechtsanwalt Udo Stiegemeyer gegründet und bis 1994 als Einzelpraxis geführt. Von Oktober 1994 bis Ende 1997 war Rechtsanwalt Stiegemeyer in Thüringen niedergelassen. Seit Beginn des Jahres 1998 arbeitet Rechtsanwalt Stiegemeyer wieder in Westerkappeln. Am 1. August 1998 schlossen sich die Rechtsanwälte Udo Stiegemeyer und Volker Beernink zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen und gründeten eine Sozietät. Am 1. Juli 2003 wurde mit Frau Rechtsanwältin Frauke Helmich eine weitere Parterin in das Kanzleiteam aufgenommen. Dem Charakter einer regional tätigen Rechtsanwaltskanzlei entsprechend sind Beratungsfelder die Rechtsgebiete, die den einzelnen Bürger unmittelbar berühren. Hier sind vor allem zu nennen das Allgemeine Zivilrecht, das Verkehrsunfall- und Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Miet- und Pachtrecht, das private Baurecht sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Mit der Erweiterung des Mandantenkreises einher ging auch das Tätigwerden der Kanzlei auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts. Eine kanzleiinterne Aufteilung von Zuständigkeiten erlaubt den Sozien eine Spezialisierung auf ihren jeweiligen Rechtsgebieten. Der Beratungs- und Vertretungsbedarf der Mandantschaft kann so optimal bedient werden. Das Ziel der Mitarbeiter ist, auch über die reine Beratung und Vertretung hinaus der Mandantin und dem Mandanten umfassend bei der Lösung von Rechtsproblemen behilflich zu sein. Die Kanzlei verfügt hierfür über modernste Möglichkeiten der Informationsbeschaffung. Die Rechtsrecherche innerhalb der Neuen Medien ist selbstverständlich.

Herzlich Willkommen!

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden?

Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie jetzt schnelle und professionelle Hilfe.

Geben Sie die Unfallschadenabwicklung in unsere kompetenten Hände.

Lassen Sie sich kompetent beraten!

Wir übernehmen für Sie sämtliche Korrespondenz mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und wickeln den Unfallschaden für Sie ab. Wir beraten Sie unabhängig über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und setzen diese für Sie durch.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Frauke Helmich als qualifizierte Ansprechpartnerin in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

3. Wenn es sein muss, setzen wir den Ihnen zustehenden Schadensersatz gegenüber dem Unfallgegner für Sie gerichtlich durch. Ungerechtfertigte Kürzungen des gegnerischen Haftpflichtversicherers sollten nicht ohne Weiteres hingenommen werden.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Der Versicherer des Unfallgegners kann nicht verlangen, dass Sie Ihren Wagen in einer vermeintlich kostengünstigeren Werkstatt reparieren lassen.

* Sie haben das Recht, den Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen zu lassen. Lassen Sie sich nicht an einen Sachverständigen, der mit dem Versicherer zusammen arbeitet, verweisen. Fragen Sie uns. Wir empfehlen Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen.

* Wenn Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld.

* Sie haben zudem Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Sie können Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…)verlangen.



Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Stiegemeyer, Beernink und Helmich
Frauke Helmich
Wilhelmshöhe 1a
49492 Westerkappeln
Tel.: 05404 980500
Fax.: 05404 9805011

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !