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Erik M. Eisenberg

Fachanwalt Verkehrsrecht  
65185 Wiesbaden

- Rechtsanwalt seit 2002 - Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2007

Rechtsanwalt
RAK Frankfurt
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK
Autorechtaktuell.de Vertragsanwalt
Deutscher Anwaltsverein e.V.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Wiesbadener Anwalts- und Notarverein
Wiesbadener Automobilclub e.V.

Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei ist auf die anwaltliche Betreuung in allen Frage des des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts ausgerichtet und im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig. Die Kanzlei befindet sich inmitten der Wiesbadener Innenstadt. Parkmöglichkeiten bestehen entweder auf der Rheinstrasse oder im gegenüber gelegenen Parkhaus Rhein-Main-Hallen. Wir vertreten Sie u.a. in den folgenden Angelegenheiten:

 

Verkehrsunfallsachen

Komplette Unfallabwicklung, Schadensersatz, Schmerzensgeld usw., auch Unfallabwicklung im EU-Ausland

Bußgeldsachen

Geschwindigkeits-, Park-, Abstands- und Handyverstösse usw.

Verkehrsstrafsachen

Unfallflucht, Nötigung, Alkohol-/Drogenfahrten usw.

Führerscheinsachen

Probleme rund um den Kfz-Kauf

Gewährleistung, Garantie usw.

 

 

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir sorgen darür, dass Sie als Verkehrsunfallgeschädigter mindestens das bekommen, was Ihnen zusteht - und manchmal auch ein wenig mehr! Die Scherereien mit dem Unfallgegner und der Schriftverkehr mit seiner Versicherung gehören der Vergangenheit an. Das erledigen wir für Sie. Wir arbeiten eng mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die dafür sorgen, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug bestmöglich und zu Ihren Gunsten beziffert wird. Natürlich können Sie auch selbst den Sachversändigen Ihres Vertrauens beauftragen. Ihr Schaden wird von uns in kürzester Zeit online direkt an die Schadenabteilung der Versicherung des Unfallgegners gemeldet, um eine schnellsmögliche Bearbeitung Ihres Schadens zu gewährleisten. Sie erhalten per Internet exklusiv Zugriff auf Ihre Akte und werden sofort per Email über Neuigkeiten in Ihrem Fall informiert. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf Wunsch gerne per Post auf dem Laufenden.

Verkehrsrecht Wiesbaden, Mainz und Rhein-Main

Die Regulierung eines Verkehrsunfalles hat sich zu einer komplexen Materie entwickelt. Die Menge an Gerichtsurteilen hierzu ist für den Laien nahezu undurchschaubar. Hinzu kommt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, den Schaden "klein zu rechnen".


Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung so effektiv wie möglich durchgesetzt werden.


Als goldene Regel nach einem Verkehrsunfall gilt: Je früher Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten, desto schneller kann er handeln und Sie davor bewahren, den Empfehlungen nicht unabhängigen Ratgebern oder gar der Versicherung des Unfallgegners zu folgen.


Die Kosten des Rechtsanwaltes werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.


Das heisst: Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Sollte dem nicht so sein, haften Sie möglicherweise im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen aber in diesem Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.


 

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen


2. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche bestmöglich durch.


3. Vermeiden Sie es, bei der Versicherung des Unfallgegners anzurufen. Dort wartet oft speziell geschultes Personal auf Ihren Anruf. Häufig wird dort eine schnelle und unkomplizierte Regulierung versprochen, was aber einzig und allein zum Ziel hat, der Versicherung Kosten zu sparen und Sie von einem Rechtsanwalt, einem unabhängigen Gutachter und der Werkstatt Ihres Vertrauens fernzuhalten.


 

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben bei einer unfallbedingten Verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc.). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Ich arbeite eng mit unabhängigen Sachverständigen zusammen und kann für Sie einen Termin mit einem Sachverständigen organisieren, der den Schaden vor Ort erfasst.


 

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigten entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören nach deutschem Recht zum Schaden.


Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.


 

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Eisenberg Rechtsanwälte
Erik M. Eisenberg
Wilhelmstr. 4
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 36086610
Fax.: 0611 36086619

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !