Seit dem Jahr 1998 bin ich in den o.g. Bereichen des Verkehrsrechts nahezu ausschließlich tätig. 2006 wurde mir seitens der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht sowie meiner Spezialisierung hierauf. Als spezialisierter Einzelanwalt stehe ich Ihnen mit Rat und Tat bei Problemen im Verkehrsrecht zur Seite. Individuelle persönliche Betreuung und prompte Bearbeitung Ihres Falles sind für mich selbstverständlich. Beachten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts die goldene Regel, den Anwalt so früh wie möglich einzuschalten! Nehmen Sie daher sofort nach einem verkehrsrechtlichen Ereignis Kontakt mit mir auf. In einem ersten unverbindlichen informatorischen Telefonat oder einer Email kann schnell die weitere Vorgehensweise, der Inhalt eines möglichen Mandats und die damit verbundene Kostenfrage unkompliziert geklärt werden. Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Email!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie teilen mir die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über meinen Unfallfragebogen mit. 2. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Schadenersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Sollten Sie keinen unabhängigen und freien Sachverständigen kennen, wenden Sie sich telefonisch an mich oder schauen Sie auf meiner Homepage unter www.ra-weger.de/links.html
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setze ich mich vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !