Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwältin Katja Döhler, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Wolfsburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Kanzleiprofil
Meine Kanzlei befindet sich im Herzen der Stadt Wolfsburg. Die Kanzlei ist integriert in die Bürogemeinschaft Droßel Thiele Döhler. Ich bin als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht seit Januar 2009 in Wolfsburg tätig und verfüge über 10 Jahre ununterbrochene Berufserfahrung. Die Bezeichnung "Fachanwältin für Verkehrsrecht" trage ich seit 2007 und bin darüber hinaus seit 2009 Vertrauensanwältin des Auto Club Europa (ACE) sowie des Verkehrsclub Deutschland (VCD). Weitere Informationen über mich und meine Kanzlei finden Sie auf meiner Homepage, die Sie per Mausklick auf den entsprechenden Link "WWW" unter Kontakt erreichen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern mir den Unfallhergang und die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über den Unfallfragebogen.
2. Ich setze mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der gegnerischen Versicherung, die auch anhand des gegnerischen Kfz-Kennzeichen ermittelbar ist, und hole den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht, Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben im Falle einer Verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld, Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt sowie auf den Ersatz des durch den Unfall entstandenen Mehrbedarfs.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, An- und Abmeldekosten, etc…) und Schäden (Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungsausfallentschädigung, beschädigte Kleidung und im Fahrzeug befindliche Gegenstände, etc.).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zur Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ihnen selbst als Geschädigter/Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits in einem Urteil vom 15.02.1989. Empfehlenswert ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen teilweisen Mitverschuldens des Schadensereignisses oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.