Rechtsanwalt in Wolgast seit 1999
Die Kanzlei am Kirchplatz in Wolgast wird geführt von Rechtsanwalt Jens-Michael Eisenreich - Anwalt in Wolgast seit 1999 Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht* tätig u. a. im Arbeitsrecht & Sozialrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht & Familienrecht, Strafrecht & Zivilrecht weitere Rechtsgebiete auf Anfrage Weitere Auskünfte über die Kanzlei am Kirchplatz erhalten Sie im internet unter www.ra-jme.de Gern können Sie sich auch persönlich informieren, rufen Sie einfach an: +49 (0) 3836/233470 Jens-Michael Eisenreich, Rechtsanwalt *) Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, außerdem Mitglied des Stralsunder Anwaltvereins
Verkehrsunfälle lassen sich leider nicht vollends vermeiden. Wenn auch Sie in einen Unfall verwickelt worden sind bieten wir Ihnen schnelle und professionelle Hilfe, damit Sie alle Ihre Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durchsetzen können.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. "Wenn Sie nach einem Unfall auf einen Anwalt verzichten und direkt mit der Versicherung abrechnen wollen, sollten Sie sich die Risiken bewusst machen. Positionen, wie Wertminderung und Auslagenpauschale werden gerne ´vergessen´. Und bei Versicherungssachverständigen fallen die Gutachten oft zu Ungunsten der Geschädigten aus." (V. Mattern, ADAC-Vorsitzender in ADAC-motorwelt 2001, S. 83).
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Umfang der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Dass heißt, Ihnen entsthehen keine Rechtsanwaltskosten, wenn der Gegner den Unfall allein verschuldet hat. Sollte dem nicht so sein, haften Sie anteilig im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung, rufen Sie einfach unverbindlich an und erkundigen sich nach unseren Konditionen: Tel. 03836-233470. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf unserer website: www.ra-jme.de
Sie schildern uns den Unfallhergang entweder telefonisch: 03836 - 23 34 70 während der Bürozeiten oder Sie füllen unseren Unfallfragebogen (oben rechts: "spezielle Schadens-Meldung"), möglichst vollständig aus. Sie können dafür auch den folgenden link aufrufen:
http://www.schadenfix.de/wolgast/rechtsanwalt-eisenreich/homepage/formular
Anschließend setzen wir uns mit Ihnen mit Ihnen in Verbindung. Beauftragen Sie uns mit der Schadenregulierung, melden wir den Schaden sodann bei der Versicherung des Unfallgegeners an und holen den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Der Umfang und die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche hängen vom konkreten Unfallgeschehen im jeweiligen Einzelfall ab; wir informieren Sie gern: auf unserer website:www.ra-jme.de oder rufen Sie uns an: 03836-233470.
So können Sie z. B. folgende Ansprüche geltend machen:
Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
Sind Sie verletzt worden, haben Sie neben einem Anspruch Schmerzensgeld ggf. auch Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Natürlich haben Sie Anspruch auf Ersatz aller, Ihnen durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten ( z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, usw.…).
Ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer website:www.ra-jme.de oder rufen Sie uns einfach an: 03836-233470
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen nur dann Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall ganz oder teilweise selbst verschuldet haben.
Ist der Unfallgegner für das Unfallereignis verantwortlich müssen er bzw. sein Versicherer die Kosten Ihres Rechtsanwalts erstatten, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden, der durch den Unfallverursacher zu ersetzen ist. Nur in sogenannten Bagatellfällen, dass heißt bei einfach gelagerten Fällen bis zu einer Schadenshöhe von ca. 500,00 € sind Sie auf Grund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, die Kosten Ihres Anwalts selbst zu tragen.
Selbst dann sollten Sie jedoch nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten. Die Kosten bei einem derart geringen Schaden sind überschaubar und belaufen sich meist auf weniger als 100,00 € (inkl. USt.).
Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko zusätzlich minimieren, insbesondere für den Fall einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung. Achten Sie dabei aber darauf, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, auch ist der Abschluss einer Rechtsschutz versicherung nach dem Unfall nicht mehr möglich. Hier gilt es also vorzusorgen.
Hinweis nach § § 49 b Abs. 5 BRAO: Die Höhe der Gebühren des Rechtsanwalts sowie ggf. auch die Höhe der Gerichtskosten richten sich nach dem Gegenstandswert, d. h. in der Regel nach der Höhe des Schadens. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des RVG.
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 03836-233470 oder auf meiner website: www.ra-jme.de
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !