Kanzleiprofil
Die Kanzlei Leitzke & Sumpf besteht seit 1987 in Wolfsburg. Seit Dezember 2001 befinden sich die freundlichem Büroräume in der Rothenfelder Str. 47 direkt neben dem Amtsgericht Wolfsburg.
Herr Rechtsanwalt Sumpf hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die Bearbeitung von Verkehrsunfällen und die Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen spezialisiert.
Schon kurz nach der Einführung der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht hat Herr Rechtsanwalt Sumpf die Erlaubnis erhalten, diese Bezeichnung zu führen. Ständige Fortbildungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts gehören daher für ihn zu einer selbstverständlichen Pflicht.
Darüber hinaus ist der Rechtsanwalt Sumpf Schwacke-Vertragsanwalt und genießt das Vertrauen der Automobilclubs ACE und AvD, als deren Vertrauensanwalt. Selbstverständlich vertritt er Sie aber auch gern, wenn sie in keinem oder einem anderen Automobilclub Mitglied sind.
Weitere Informationen über unsere Kanzlei finden Sie auf unserer Homepage, die Sie ganz einfach per Mausklick auf den Link erreichen können.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.