Kanzleiprofil
Um eine optimale Wahrnehmung der Interessen meiner Mandanten zu gewährleisten, habe ich mich konsequent in den Bereichen Strafrecht und Verkehrsrecht weitergebildet. Unter anderem habe ich erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen Verkehrs- und Strafrecht, angeboten von der Deutschen Anwaltakademie, teilgenommen.
Nachdem ich dreieinhalb Jahre lang das Referat Verkehrs- und Strafrecht in der Kanzlei Küttner, Zweibrücken, betreut habe, habe ich mich im März 2012 entschlossen, mich selbstständig zu machen.
Nähere Informationen finden Sie auf meiner Homepage. Ein erstes Informationsgespräch ist bei mir - bis auf die Kosten Ihres Telefonanbieters - immer kostenlos. Rufen Sie mich einfach an!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wir beraten Sie vorab über eventuelle Kostenrisiken.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dominik Weiser als qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung. Herr Weiser hat die Fachanwaltslehrgänge Verkehrsrecht und Strafrecht besucht und bildet sich regelmäßig fort.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.
2. Herr Rechtsanwalt Dominik Weiser setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für Sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Sie erhalten Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.* Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrbereit ist und Sie sich keinen Mietwagen nehmen, erhalten Sie Nutzungsausfallentschädigung. * Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, erhalten Sie Schmerzensgeld.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so übernimmt diese die Kosten, soweit sie nicht von der Gegenseite zu erstatten sind. Wir holen dann kostenlos für Sie die Kostenzusage Ihres Rechtsschutzversicherers ein und informieren Sie ausführlich vorab über mögliche Kostenrisiken.