Hartmut Roth

01159 Dresden

Anwaltsprofil

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Herr Hartmut Roth aus Dresden hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

1990 nahm Rechtsanwalt Hartmut Roth, zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht aktiv, den Auftrag eines Autohauses an, einen Dresdner Partnerbetrieb zu betreuen. Diese Betreuung führte dazu, dass 1991 das Büro in Dresden eröffnet wurde, dem später Büros in Berlin und Chemnitz folgten. Man firmierte unter »Roth und Kollegen«. Das Dresdner Büro wuchs und musste zweimal umziehen, bis das Anwesen Gohliser Straße 1 in 01159 Dresden erworben werden konnte, sowohl äußerlich als auch im Inneren ein wunderschönes Haus im Stil der Jahrhundertwende. Gepflegtes stilvolles Äußeres trifft nun zusammen mit modernster Technik im Interesse zukunftsorientierter Rechtspflege zugunsten der Mandantschaft. Von Anfang an wurden die Rechtsanwälte der Kanzlei ergänzt von engagierten Mitarbeitern und Studenten der Rechtswissenschaft, die nicht nur juristische Theorie erfahren wollten sondern bestrebt waren Praxiserfahrung zu sammeln. Diese Mitarbeitermischung sorgte dafür, dass das Erstarren in Routine unterblieb, dass eher das Diskutieren neuer Inhalte und Trends Routine wurden. Dieses Miteinander ist bis heute geblieben. Einerseits besteht der Anspruch, dass wenige Rechtsgebiete spezialisiert bearbeitet werden. Es gilt der Grundsatz »in der Breite kann man nicht Spitze sein«. Alle Anwälte bearbeiten ein enges Spektrum perfekt. Auch die Mitarbeiter bilden sich permanent fort, weshalb »Rechtsfachwirt«, das ist der Meisterbrief für Rechtsanwaltsfachangestellte, für Rechtsanwaltsfachangestellte zur Norm wurde. Andererseits setzen wir modernste Technik ein im Interesse optimaler Kommunikation mit den Mandanten. Nachdem wir seit geraumer Zeit digital diktieren mit Spracherkennung (Studenten lesen plausibel), unsere Akten elektronisch verwalten (Elektronischer Leitz Ordner), was die Bearbeitung sehr beschleunigt, haben wir ab Januar 2007 unsere Akten im Web, so dass jeder Mandant Zugriff auf seine eigene Akte hat ( gesichert nach dem Prinzip des Elektronik Banking). Wir gehören damit zu einer kleinen Avantgarde von Anwälten, die technisch exzellent ausgestattet sind – zukunftsorientiert. Von jedem Anwalt wird Spezialisierung erwartet im Mandanteninteresse. Die Mitwirkung an der Erstellung von Fachbüchern und Fachliteratur wird ebenso erwartet wie das Referieren im eigenen Fachbereich um den Kontakt zu den Mandanten zu vertiefen, Praxis und Theorie zu verknüpfen. Dazu gehört auch, dass jeder Anwalt »pro bono« engagiert ist. Davon profitiert der Gewerbeverein Kesselsdorferstraße ebenso wie »Christen in der Wirtschaft«, das »Blaue Kreuz«, eine Institution die sich der Heilung Alkoholkranker verschrieben hat, sowie die landeskirchliche Gemeinschaft. Ebenso fördern wir jedes Jahr zumindest einen Dresdner Künstler, da wir glauben, der Stadt, die uns so viel gibt und bedeutet, etwas hilfreich sein zu müssen. Unsere Mandanten vor Schaden zu bewahren und optimal zu positionieren ist Sinn unserer Tätigkeit. Unsere Mitarbeiter zu fördern, aber auch zu fordern beschert uns ein ausgezeichnetes Arbeitsklima. Die beste Technik einzusetzen, verschafft uns den gewünschten Kommunikationsvorsprung. Alles in Ihrem Interesse…

Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

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Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK Sachsen

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

1990 nahm Rechtsanwalt Hartmut Roth, zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht aktiv, den Auftrag eines Autohauses an, einen Dresdner Partnerbetrieb zu betreuen. Diese Betreuung führte dazu, dass 1991 das Büro in Dresden eröffnet wurde, dem später Büros in Berlin und Chemnitz folgten. Man firmierte unter »Roth und Kollegen«. Das Dresdner Büro wuchs und musste zweimal umziehen, bis das Anwesen Gohliser Straße 1 in 01159 Dresden erworben werden konnte, sowohl äußerlich als auch im Inneren ein wunderschönes Haus im Stil der Jahrhundertwende. Gepflegtes stilvolles Äußeres trifft nun zusammen mit modernster Technik im Interesse zukunftsorientierter Rechtspflege zugunsten der Mandantschaft. Von Anfang an wurden die Rechtsanwälte der Kanzlei ergänzt von engagierten Mitarbeitern und Studenten der Rechtswissenschaft, die nicht nur juristische Theorie erfahren wollten sondern bestrebt waren Praxiserfahrung zu sammeln. Diese Mitarbeitermischung sorgte dafür, dass das Erstarren in Routine unterblieb, dass eher das Diskutieren neuer Inhalte und Trends Routine wurden. Dieses Miteinander ist bis heute geblieben. Einerseits besteht der Anspruch, dass wenige Rechtsgebiete spezialisiert bearbeitet werden. Es gilt der Grundsatz »in der Breite kann man nicht Spitze sein«. Alle Anwälte bearbeiten ein enges Spektrum perfekt. Auch die Mitarbeiter bilden sich permanent fort, weshalb »Rechtsfachwirt«, das ist der Meisterbrief für Rechtsanwaltsfachangestellte, für Rechtsanwaltsfachangestellte zur Norm wurde. Andererseits setzen wir modernste Technik ein im Interesse optimaler Kommunikation mit den Mandanten. Nachdem wir seit geraumer Zeit digital diktieren mit Spracherkennung (Studenten lesen plausibel), unsere Akten elektronisch verwalten (Elektronischer Leitz Ordner), was die Bearbeitung sehr beschleunigt, haben wir ab Januar 2007 unsere Akten im Web, so dass jeder Mandant Zugriff auf seine eigene Akte hat ( gesichert nach dem Prinzip des Elektronik Banking). Wir gehören damit zu einer kleinen Avantgarde von Anwälten, die technisch exzellent ausgestattet sind – zukunftsorientiert. Von jedem Anwalt wird Spezialisierung erwartet im Mandanteninteresse. Die Mitwirkung an der Erstellung von Fachbüchern und Fachliteratur wird ebenso erwartet wie das Referieren im eigenen Fachbereich um den Kontakt zu den Mandanten zu vertiefen, Praxis und Theorie zu verknüpfen. Dazu gehört auch, dass jeder Anwalt »pro bono« engagiert ist. Davon profitiert der Gewerbeverein Kesselsdorferstraße ebenso wie »Christen in der Wirtschaft«, das »Blaue Kreuz«, eine Institution die sich der Heilung Alkoholkranker verschrieben hat, sowie die landeskirchliche Gemeinschaft. Ebenso fördern wir jedes Jahr zumindest einen Dresdner Künstler, da wir glauben, der Stadt, die uns so viel gibt und bedeutet, etwas hilfreich sein zu müssen. Unsere Mandanten vor Schaden zu bewahren und optimal zu positionieren ist Sinn unserer Tätigkeit. Unsere Mitarbeiter zu fördern, aber auch zu fordern beschert uns ein ausgezeichnetes Arbeitsklima. Die beste Technik einzusetzen, verschafft uns den gewünschten Kommunikationsvorsprung. Alles in Ihrem Interesse…

Anwalt für Verkehrsrecht in Dresden

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.