In unserer Kanzlei berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Wolfgang Tasche in allen Angelegenheiten "rund ums Auto".
Seine Kurzvita:
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Geboren 1955 in Erlangen
- Studium der Rechtswissenschaften in Münster von 1976 bis 1982
- Referendariat beim Landgericht Essen von 1982 bis 1985
- Eintritt in die Praxis am 07.05.1985
- Partner der Kanzlei Brinkmann Dewert
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied und Landesregionalleiter NRW im VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Kanzleiprofil
Mit Beginn des 3. Jahrtausends ist es für uns wie für alle rechtsberatenden Berufe eine große Herausforderung, sich im Rahmen zunehmender Globalisierung den sich ständig ändernden Anforderungen an eine qualifizierte Rechtsberatung zu stellen.
Es entspricht unserer festen Überzeugung, dass entgegen einem weit verbreiteten Trend dabei nicht quantitatives Wachstum um jeden Preis das Maß aller Dinge sein sollte. Für entscheidend halten wir vielmehr die qualitäts- und praxisorientierte Lösung von Rechtsproblemen, auch unter wissenschaftlich fundierten Gesichtspunkten.
So ist es unser erklärtes Ziel, unseren Mandanten auf den Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts weiterhin eine ebenso qualitativ hochwertige wie individuelle, persönliche Beratung zu gewährleisten.
Diesen Aufgaben werden wir uns im Rahmen unserer bewährten, teamorientierten Zusammenarbeit mit großer Freude und ebenso großem Engagement stellen.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.