Unfall 1x1

Alles was jetzt wichtig ist

1. Vermeiden Sie
Schuldeingeständnisse

2. Treffen Sie keine
Vereinbarungen mit einer
Versicherung.

3. Kontaktieren Sie einen
Verkehrsanwalt.

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Verkehrsanwälte

Die holen mehr für Sie raus

Die Schadenabwicklung wird einfach mit einem Verkehrsanwalt. Er setzt ihre Ansprüche durch und übernimmt den nervenden Papierkrieg.

Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten muss Ihnen grundsätzlich der Schädiger erstatten.

Unfallschaden melden

Aktuelle Beiträge aus dem schadenfix-Blog

Erneut: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast – Rechtsanwalt Michael Schmidl www.meyerhuber.de

Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen. Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto [...]

Voraussetzung für das Überschreiten der Kappungsgrenze bei der Geschäftsgebühr

In seinem Urteil vom 28.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Fragestellung genommen, die alle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwälte interessieren dürfte. In diesem Verfahren war unter anderem die Frage zu klären, ob der beauftragte Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr i.H.v. 1,5 abrechnen kann, oder ob ihm lediglich eine Gebühr [...]

Kritik an Zentralruf der Autoversicherer

Verkehrsexperten warnen Unfallgeschädigte davor, sich an den Zentralruf der Autoversicherer zu wenden. Rechtsanwältin Mielchen kritisiert die Praxis der Polizei, den Zentralruf der Autoversicherer Unfallgeschädigten zu empfehlen. Beitrag von “Frontal21″ in der ZDF-Mediathek ansehen.