| Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse |
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| Treffen Sie keine Vereinbarungen mit einer Versicherung. |
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Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten muss Ihnen grundsätzlich der Schädiger erstatten.

Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. Autobahn Die Rechtsprechung geht davon aus, dass [...]
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. Der Anscheinsbeweis besagt, dass der [...]
Wir möchten hier auf einen Gastbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Philipp Schlosser Netzwerkmanager der DRS Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH im WebAkteblog hinweisen. Da insbesondere in Bußgeldangelegenheiten Rechtsschutzversicherungen eine wichtige Rolle spielen, ist der Beitrag sicherlich interessant: Die Einführung der elektronischen Abrechnung ist ein großer Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzleien. Die ÖRAG hat gemeinsam mit [...]