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Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse |
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Treffen Sie keine Vereinbarungen mit einer Versicherung. |
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Ihnen entstehen in der Regel keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Die Ihnen als Geschädigtem für die Regulierung Ihres Haftpflichtschadens entstehenden Anwaltskosten muss Ihnen grundsätzlich der Schädiger erstatten.
Wie bereits dargelegt, kann der nicht haltende Eigentümer im Falle der Unaufklärbarkeit eines Unfalls 100 % seiner Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen, weil dem nicht haltenden Eigentümer die Betriebsgefahr nicht zur Last gelegt werden kann. Siehe: https://schadenfixblog.de/2020/05/15/verkehrsrecht-saarland-keine-anrechnung-der-betriebsgefahr-des-leasingfahrzeuges-urteil-des-landgerichts-saarbruecken-vom-13-01-2020/ Nunmehr hat der BGH entschieden, dass der voll einstandspflichtige Haftpflichtversicherer dann aber auch keine Ansprüche beim […]
Das Jahr 2020: Auch wenn dieses Jahr für uns alle anders verlief, als Anfangs gedacht; ein für uns ganz besonderes Ereignis bringt es mitsich: Wir werden 20 Jahre alt!!! Wir können zwar keine Jubiläumsparty schmeißen, aber blicken voller Stolz auf die letzten 20 Jahre zurück und freuen uns noch mehr auf die kommenden Jahre und […]
Kommt es zu einer Kollision des Überholers mit einem Linksabbieger, so geht die Versicherung des Abbiegenden stets davon aus, dass den Überholer zumindest eine Mithaftung, wenn nicht gar eine Alleinhaftung trifft. Argumentiert wird stets mit dem „Überholen bei unklarer Verkehrslage“ (§ 5 Abs. 3, Nr. 1 StVO). Dass dieser Vorwurf keineswegs immer zutrifft, zeigt ein […]