schadenfix.de logo
ProfilbildPeter_Lehnen

Peter Lehnen

Fachanwalt Verkehrsrecht  
52070 Aachen

Geboren 1953. Seit 1982 zugelassener Rechtsanwalt in Aachen. Seit 1987 Vertragsanwalt des ADAC. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft, Hamburg. Mitglied des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht. Mitglied des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt für Verkehrsrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln. Mitautor bei Himmelrech/Halm im "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht". Fremdsprachen: Englisch und Französisch

Rechtsanwalt
RAK Köln
Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Aachen besteht seit 1988. Sie befindet sich seit Januar 2009 in der Alfonsstr. 44 im ehemaligen Kloster St. Alfons (Ecke Alfonsstr. / Lothringer Str.). Wir sind vier Rechtsanwälte, und zwar zwei Fachanwälte für Verkehrsrecht und zwei Fachanwälte für Familienrecht. Im Verkehrsrecht betreuen Sie die Fachanwälte für Verkehrsrecht Peter Lehnen und Marc Backhaus. Rechtsanwalt Peter Lehnen ist seit 1982 zugelassener Rechtsanwalt in Aachen und seit 1987 Vertragsanwalt des ADAC. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Mitglied der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft, Hamburg, und Mitglied des Institutes für Europäisches Verkehrsrecht. Weiterhin ist er Mitglied des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln und Mitautor bei Himmelreich/Halm im "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht".

 

Rechtsanwalt Marc Backhaus ist seit 2005 zugelassener Rechtsanwalt; er ist ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Haftungs- und Schadensersatzrecht, Kaufvertrags- und Leasingrecht, Werkvertragsrecht sowie verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Anwalt für Verkehrsrecht in Aachen

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Schmitz & Lehnen
Peter Lehnen
Alfonsstr. 44
52070 Aachen
Tel.: 0241 502047
Fax.: 0241 502049

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !