Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker aus Aschaffenburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2007 im Rahmen einer Partnerschaft zwischen Rechtsanwältin Antonella Vigorito-Herbig und Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker gegründet. Zuvor waren die beiden Partner bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt in anderen Kanzleien tätig. Die beiden Partner haben durch ihre Spezialisierung und Erfahrung die Möglichkeiten, den Mandanten bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei bieten höchste Beratungsqualität in ihren entsprechenden Schwerpunktbereichen. In ihren Fachgebieten erfolgt eine regelmäßige Weiterbildung in Form der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen. Auch belegt die Veröffentlichung von Publikationen und die Mitgliedschaft in Fachverbänden das Interesse der Partner an der Materie.
Wir holen mehr für Sie heraus! Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir für unsere Mandanten in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig. Dabei bildet das Verkehrsunfallrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Besonderes Anliegen ist uns dabei die Hilfe von schwerstgeschädigten Unfallopfern. Wir verfügen hier über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen, so dass wir Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten können. Unser für den Bereich Verkehrsrecht zuständiger Partner, Rechtsanwalt Dr. Häcker, ist aufgrund seiner besonderen verkehrsrechtlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen von der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt worden. Dr. Häcker ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er referiert regelmäßig im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung des Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. ihnen entstehen keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !