Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Dr. iur. Dr. Ingo Friedrich aus Babenhausen hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Sehr geehrte Besucher, wir führen eine Anwaltskanzlei in Babenhausen/Hessen. Als Rechtsanwälte sind wir unabhängige Organe der Rechtspflege. Von 1969 - 2009 übte Rechtsanwalt Uwe Friedrich auch das Amt des Notars aus. Dr. Ingo Friedrich ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt. Unsere Kanzlei vertritt Sie bundesweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie an den obersten Bundesgerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen. Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Wahrscheinlich steht Ihnen auch mehr Geld zu, als Ihnen bewußt ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Abwicklung aller Schadenspositionen über einen Anwalt schneller geht und mehr bringt. Dabei sollte der Anwalt so früh wie möglich konsultiert werden, denn die Versicherungen versuchen oft, Sie zu ihrem Vorteil zu steuern, die Regulierung zu verschleppen und Positionen zu "vergessen". Viele Tricks und Schliche der Haftpflichtversicherungen kennen wir.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !