schadenfix.de logo
ProfilbildChristoph_Lotz

Christoph Lotz

Fachanwalt Verkehrsrecht  
44799 Bochum

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Christoph Lotz aus Bochum hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Wir stehen Ihnen in allen Fragen im Bereich Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite: - Schadensregulierung bei Verkehrsunfall (Schadensrecht/ Schadensersatz/ Verkehrsunfallschadensrecht/ Unfallschaden) - Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt/ Unfallflucht) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Owi-Recht/ Bußgeld/ Bußgeldrecht/ Bußgeldbescheid/ Fahrverbot) - Autorecht (Kauf und Leasing von Neuwagen und Gebrauchtwagen/ Gewährleistung/ Mängelhaftung Bei einem Verkehrsunfall ist in der Regel sofortige Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, damit Sie bei Ihrem Schadensersatz keine Rechtsnachteile erleiden. Darum erhalten Sie bei uns auf Wunsch noch am selben Tag einen Beratungstermin. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Schadensersatzanspruch (Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) zusteht und ob Sie sich möglicherweise ein Mitverschulden oder die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Wir melden Ihren Verkehrsunfallschaden zwecks Schadensersatz dann sofort bei der gegnerischen Haftpflichtversicheurng an. Wenn Sie jedoch bei Verkehrsunfall sich nicht sofort durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, dann laufen Sie Gefahr, in den "Genuß" des Schadensmanagements der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu kommen, das bedeutet für Sie häufig: - evtl. Billigreparatur: Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt der Versicherung - kein unabhängiger Gutachter, der Ihren Fahrzeugschaden objektiv ermittelt (Wertminderung, Kosten einer Markenwerkstatt, überhöhter Restwert etc..) - Kostenbeteiligung am Mietwagen - Nachträgliche Zuzahlungen, weil die Versicherung Ihnen eine Mithaftung unterstellt - keine Aufklärung über alle denkbaren Schadenspositionen etc. Darum: Besser sofort zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Anwalt für Verkehrsrecht in Bochum

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Böhmer & Lotz
Christoph Lotz
Königsallee 178a
44799 Bochum
Tel.: 0234 4524210
Fax.: 0234 4524211

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !