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Knut Meyer-Degering

Fachanwalt Verkehrsrecht  
38100 Braunschweig

Geboren in Braunschweig 1969, Abitur in Braunschweig 1988, Studium in Göttingen 1989 - 1994, Referendariat in Braunschweig 1994 - 1996, Rechtsanwalt seit 1996

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
DAV Deutscher Anwaltverein
Braunschweiger Anwaltsverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV)
Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.
Leiter der Hockeyabteilung des Braunschweiger THC

Kanzleiprofil

Unsere Partnerschaft ist Anfang 2006 aus den alteingesessenen Braunschweiger Kanzleien Meyer-Degering und Schlüter & Kollegen hervorgegangen. Wir sind auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrecht tätig für Unfallgeschädigte, Leasingunternehmen, Versicherer, Autohäuser, Werkstätten und Autovermieter. Als moderne Dienstleister sehen wir unsere Stärken in der persönlichen Betreuung und kompetenten Beratung unserer Mandanten. Unser Team besteht aus zwei Anwältinnen und sechs Anwälten. Neben dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Knut Meyer-Degering, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Markus Wulf und dem Fachanwalt für Versicherungsrecht Jens Hampe beschäfitgen sich drei weitere Anwälte mit der Unfallschadensregulierung.

Anwalt für Verkehrsrecht in Braunschweig

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Schlüter, Meyer-Degering & Partner
Knut Meyer-Degering
Güldenstr. 19-21
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 480910
Fax.: 0531 4809192

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !