Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft ”Verkehrsrecht” des Deutschen Anwalt-Vereins (DAV). Fachanwalt für Verkehrsrecht. Mitglied im ”Deutschen Forum für Erbrecht”, sowie in der ”Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge” (DVEV).
Das Leistungs-und Beratungsspektrum der DS-Kanzleien umfasst, zusammen mit unseren fachspezifischen Partnern (u.a Steuerberater/ Rentenberater), die gesamte Bandbreite des Zivilrechtes. Ein besonderer "Schwerpunkt" liegt dabei auf dem Gebiet des Verkehrs-unfall-rechtes. Dort steht Ihnen mit Herrn RA Lützow, als Fachanwalt im Verkehrsrecht, ein qualifizierter Ansprechpartner zur Seite. Doch auch im Strafrecht sowie im Arbeits- Miet- und Erbrechtrecht sind Sie bei uns in "guten Händen". Wir haben Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir Ihr Problem erörtern und fixieren. Unsere Konzeption beruht auf einer persönlichen und individuellen Beratung, die nicht nur die gesetzlichen Zielsetzungen und Vorgaben, sondern auch die dahinterstehenden wirtschaftlichen Belange umfassend berücksichtigt. "Ihr gutes Recht" ist unser Auftrag; unsere Fachkompetenz Ihr Vorteil; nutzen Sie dies!
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über den Unfallfragebogen 2. Unser Büro setzt sich sodann mit Ihnen in Verbindung und meldet den Schaden umgehend bei der gegnerischen Versicherung; mit dieser haben Sie dann "nichts mehr zu tun". Die komplette Schadensabwicklung erfolgt über unser Büro; über den aktuellen Sachstand werden Sie von uns fortlaufend informiert.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. * Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (wie z.B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ggf. Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt u.w..
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn auch die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Günstig ist jedoch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie, ggf. wegen eines Mitverschuldens oder aus anderen Gründen, mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, werden wir dies vorab mit Ihnen besprechen.
Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.
Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !