1992-1995 Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Einstellungsbehörde: Stadt Essen Abschluß: Diplom Verwaltungswirt (FH) 1996-2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum 2000 Erstes juristisches Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf 2001-2003 Rechtsreferendariat am Landgericht Essen mit Stationen •beim Landgericht Essen •bei der Staatsanwaltschaft Essen •beim Rechtsamt und der Feuerwehr der Stadt Essen •an der Dt.Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer 2003 Zweites juristisches Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf 2003 Zulassung als Rechtsanwalt 2006 Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht 2008 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Korrespondenzsprachen: deutsch, englisch Mitgliedschaften: •Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) •Essener Anwalt- und Notarverein e.V. •Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. •Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV •Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV •Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
Ihr Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Andreas Wieser, Spezialist für Verkehrsrecht.
RA Wieser ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und nimmt regelmäßig an verkehrsrechtlichen Fortbildungen teil.
Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
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