Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Dr. Dr. Daniela Mielchen aus Hamburg hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.
Ausbildung
Universität des Saarlandes/Saarbrücken
Sprachen
Englisch, Französisch
Tätigkeitsgebiet
Verkehrsrecht
Kanzleiprofil
Seit 18 Jahren sind wir als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg ansässig. 1991 gegründet arbeiten wir heute mit zehn Rechtsanwälten und Diplom-Juristen von Hamburg aus bundesweit ausschließlich in diesem Bereich. Dank hoher Motivation, Kompetenz und inzwischen vieler tausend Fälle Erfahrung verfügen wir über spezialisiertes Fachwissen. Wir sind da für: » Autohäuser und deren Kunden in der qualifizierten Beratung und Vertretung in allen Rechtsbereichen rund um Auto und Unfall. Beachten Sie hierzu auch die Informationen zu unserem speziellen Auto-Schadenmanagement-Service (Auto-SMS®)! » Speditionen, Fuhrunternehmen und Berufskraftfahrer im Bereich der verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren. » Und gerne auch für Sie - in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsunfallrechts sowie dem mit Autokauf und Reparatur in Zusammenhang stehenden Zivilrecht.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.