Jahrgang 1961;
Abitur in Hamburg 1980;
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg 1984 - 1989;
Referendariat in Berlin 1990 – 1993;
- seit 1993 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen;
- seit 1994 regelmäßige Teilnahme am Verkehrsgerichtstag in Goslar und Mitglied in der Akademie für Verkehrswissenschaft;
- Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins;
- von 2002 bis 2007 regelmäßige Vorlesungen zu der Reihe „Existenzgründung“ am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Hamburg;
- seit 2004 Mitglied im Anwaltsnetzwerk für die Kfz-Branche „rechtsrad.net" in Kooperation mit „rechtundraeder.de“ von Joachim Otting;
- Vertragsanwalt des Bundesverbandes freier Kfz-Händler (BVfK);
- zahlreiche Vorträge rund um das Autorecht;
Kanzleiprofil
Unsere Kanzlei ist auf das Autorecht spezialisiert. Neben dem Verkehrsrecht und der Bearbeiteung von Verkehrsstraf- und bußgeldsachen gehören dazu auch alle rechtlichen Fragen rund ums Auto, insbesondere Kauf- und Gewährleistundrecht und Werkstattrecht.
Unsere Mitgliedschaft im Anwaltsnetzwerk "rechtsrad.net" bringt es außerdem mit sich, dass wir bei der Abwicklung von Schadensfällen stets an der aktuellsten Rechtsprechung ausgerichtet sind. Ferner kennen wir die Geschehensabläufe innerhalb der Werkstätten, aber auch das Marktumfeld, was bei der Abwicklung mitunter sehr hilfreich ist.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus. Bevor Sie weitere eigene Maßnahmen ergreifen, sprechen Sie mit uns. Es wird zu Ihrem Vorteil sein.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Für weitere Einzelheiten siehe RA-Rindsfus.de "Unfallabwicklung"
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.