Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Frau Langer ist seit 2006 Fachanwältin für Verkehrsrecht. Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie nahezu ausschließlich tätig ist. So kann durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxisnähe eine effiziente Mandatsbetreuung geleistet werden. Innerhalb der Sozietät Heinz Rechtsanwälte in Heidelberg bearbeitet sie im Rahmen des Verkehrsrechts die Gebiete Verkehrszivilrecht, insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeldanspruch etc.), das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten) sowie das Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, ausländischer Führerschein).
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe. Diese Hilfe ist am effektivsten, wenn Sie sich an uns wenden, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen.
Gleiches gilt für Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Je frührer Sie sich an uns wenden, desto erfolgreicher können wir für Sie arbeiten.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Frau Rechtsanwältin Langer setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und übernimmt die gesamte weitere Abwicklung für Sie. Über sämtliche Entwicklungen in Ihrem Fall werden Sie vollständig und unmittelbar schriftlich informiert.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Sie haben aber auch das Recht, Ihren Wagen nicht reparieren zu lassen und sich den entstandenen Schadensbetrag auszahlen zu lassen.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
* Sie haben im Verletzungsfall Anspruch auf Schmerzensgeld sowie gegebenenfalls Entschädigung Ihres Verdienstausfalles oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schadenspositionen, über die im Einzelfall zu entscheiden ist.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab
Günstig ist in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung.
Zögern Sie nicht, sich von Frau Rechtsanwältin Langer die Kosten, die konkret in Ihrem Fall entstehen werden, erläutern zu lassen.