Rechtsanwalt Matthias Pfitzenmaier
wurde am 17.03.1969 in Heilbronn geboren. Er studierte von 1990 - 1995 in Heidelberg und ist Rechtsanwalt seit 1997. Zwischen erstem und zweitem Staatsexamen verbrachte er ein Jahr in Strasbourg, wo er an der Université Robert Schuman die "maîtrise en droit" erwarb. Seit 2007 ist RA Pfitzenmaier Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Pfitzenmaier ist für Sie der richtige Ansprechpartner in allen verkehrsrechtlichen und bußgeldrechtlichen Fragen.
Kanzleiprofil
Sie haben Recht.
Auf umfassende Beratung.
Das Recht hat viele Seiten, viele Aspekte, viele Spezialgebiete. Ein rechtliches Problem kann andere nach sich ziehen. Alles, was Recht ist, ist meist auch Geld wert: man kann Rechtsberatung nicht isoliert von der witschaftlichen Seite sehen. Und vor allem darf man nie die strategischen Ziele des Unternehmens aus den Augen verlieren.Das wissen Sie. Das wissen wir.
Unsere Antwort:
Eine moderne Anwalts- und Steuerkanzlei mit über 30 Mitarbeitern, die auf jede unternehmerische Problemstellung vorbereitet ist- wirtschaftlicher, rechtlicher und strategischer Art.
Unsere Philosophie:
Vorausschauende Beratung, die übergreifend denkt. Vernetzte Beratung durch Experten. Mandantenorientierte Beratung, die auf Ihrer Sicht der Dinge basiert, die Ihre Sprache spricht und deren Ziel Ihr Erfolg ist.
Glauben Sie uns kein Wort. Prüfen Sie uns selbst.
Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.
Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.
Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.