Ass. iur. Susanne Feldmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 88131 Lindau

Anwaltsprofil

-1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz -1990 Einjähriger Praktikumsaufenthalt bei den Kanzleien "Rootes & Alliot", Folkestone und "Lawford & Co", Richmond in England -1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover -1993 1. juristisches Staatsexamen -1994 Referendariat beim Landgericht Hannover -1995 Kinderpause -2000 2. juristisches Staatsexamen -2001 Rechtsanwaltszulassung -2001 Rechtsanwältin in einer Lindauer Kanzlei -2004 Selbstständige Rechtsanwältin in Lindau -2007 Fachanwaltschaft "Verkehrsrecht" -2016 Fachanwaltschaft "Strafrecht"

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

Kanzleiprofil

Die Anwaltskanzlei Feldmann ist eine ganz besondere Adresse für anwaltliche Dienstleistungen. Sie wurde 2004 von der Rechtsanwältin Susanne Feldmann gegründet und befindet sich in der historischen Villa Leuchtenberg direkt am Bodenseeufer in Lindau. Die Kanzlei ist ein modernes und dynamisches Unternehmen. Die optimale anwaltliche Betreuung des Klienten ist das oberste Anliegen des jungen, motivierten Kanzleiteams. Suchen Sie schnelle, praktische und juristisch einwandfreie Lösungen für Ihre Probleme statt zeit- und kostenintensiver Streitigkeiten mit zweifelhaftem Ausgang, so sind Sie bei uns genau richtig. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören - das Verkehrsunfall- und Bußgeldrecht, - das Vertragsrecht - das Strafrecht, - das Arbeitsrecht, - das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, - sowie Inkassoangelegenheiten und Zwangsvollstreckungen. Unsere Dienstleistung umfasst die rechtliche Beratung, die Vertretung des Mandanten gegenüber z.B. Privatleuten, Versicherungen, Behörden und Gerichten. Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder eine e-Mail um einen Besprechungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lindau/B.

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Ass. iur. Susanne Feldmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 88131 Lindau

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Anwaltsprofil

-1986 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz -1990 Einjähriger Praktikumsaufenthalt bei den Kanzleien "Rootes & Alliot", Folkestone und "Lawford & Co", Richmond in England -1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover -1993 1. juristisches Staatsexamen -1994 Referendariat beim Landgericht Hannover -1995 Kinderpause -2000 2. juristisches Staatsexamen -2001 Rechtsanwaltszulassung -2001 Rechtsanwältin in einer Lindauer Kanzlei -2004 Selbstständige Rechtsanwältin in Lindau -2007 Fachanwaltschaft "Verkehrsrecht" -2016 Fachanwaltschaft "Strafrecht"

Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Mitglied im Rechtsbeistand des BVSK

Kanzleiprofil

Die Anwaltskanzlei Feldmann ist eine ganz besondere Adresse für anwaltliche Dienstleistungen. Sie wurde 2004 von der Rechtsanwältin Susanne Feldmann gegründet und befindet sich in der historischen Villa Leuchtenberg direkt am Bodenseeufer in Lindau. Die Kanzlei ist ein modernes und dynamisches Unternehmen. Die optimale anwaltliche Betreuung des Klienten ist das oberste Anliegen des jungen, motivierten Kanzleiteams. Suchen Sie schnelle, praktische und juristisch einwandfreie Lösungen für Ihre Probleme statt zeit- und kostenintensiver Streitigkeiten mit zweifelhaftem Ausgang, so sind Sie bei uns genau richtig. Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören - das Verkehrsunfall- und Bußgeldrecht, - das Vertragsrecht - das Strafrecht, - das Arbeitsrecht, - das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, - sowie Inkassoangelegenheiten und Zwangsvollstreckungen. Unsere Dienstleistung umfasst die rechtliche Beratung, die Vertretung des Mandanten gegenüber z.B. Privatleuten, Versicherungen, Behörden und Gerichten. Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns über Ihren Anruf oder eine e-Mail um einen Besprechungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lindau/B.

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.