Kanzleiprofil
Rechtsanwälte Schmenger, Greß Jörg Schmenger - Fachanwalt für Verkehrsrecht Sigrun Greß - Rechtsanwältin Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit. Mit Hilfe unserer kostenfreien WebAkte können Sie rund um die Uhr auf Ihren aktuellen Akteninhalt zugreifen. Sie benötigen lediglich einen Internetzugang. Probieren Sie es aus. Wir beraten wir in folgenden Rechtsgebieten: Verkehrsrecht Mietrecht Vertragsrecht Arbeitsrecht allg. Zivilrecht Inkasso/Forderungsbeitreibung Strafrecht Besuchen Sie auch unsere Homepage. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Rechtsanwälte Schmenger, Greß
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt waren, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Nur so können Sie sicher sein, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche schnell, vollständig und für Sie bequem realisiert werden. Das gilt erst recht, wenn Sie an dem Unfall keine Schud trifft. Die Kosten muss in diesem Fall die Versicherung der Gegenseite übernehmen.
Sollten Sie Hilfe bei einem Bußgeldverfahren benötigen, können Sie uns ebenfalls online - zunächst unverbindlich - informieren. Wir rufen Sie zurück und klären das Wesentliche telefonisch.
Nutzen Sie deshalb diesen Internet-Dienst. Keine Anwaltstermine, keine Anfahrt, keine Wartezimmer. Schadenfix - und der Anwalt hilft sofort. Wie betreuen Sie vom Beginn der Regulierung bis zum vollständigen Ausgleich Ihrs Schadens.
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).
* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Kosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.