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ProfilbildFlorian_Schmitt

2010
Gründung der Kanzlei Schmitt in Mainz in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher

2009
2. Staatsexamen
Zulassung als Rechtsanwalt
Theorieteil der Fortbildung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich abgeschlossen

2007-2009
Referendariat mit den einzelnen Stationen

Amtsgericht Bad Kreuznach
Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach - Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen
Ausbildung in Kanzleien in Mainz und Zürich/Schweiz
Techem Energy Services

2007
1. Staatsexamen

ab 2001
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

2000/2001
Zivildienst: Betreuung behinderter Studenten an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

2000
Abitur am Bischöflichen Willigis Gymnasium Mainz

2000
Mitgliedschaften in Vereinen:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mainz-Bretzenheim
Förderverein der Katholischen Studierenden Jugend (KSJ) in der Diözese Mainz
Deutscher Anwalt Verein
Forum Junge Anwaltschaft
Rheinhessischer Anwaltverein Mainz e.V.

RAK Koblenz
Deutscher Anwaltverein,
Rheinhessischer Anwaltverein,
Forum Junge Anwaltschaft

Kanzleiprofil

Philosophie In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt sehe ich mich als Partner an Ihrer Seite mit dem Ziel Ihre Interessen optimal zu vertreten. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in den Bereichen des Verkehrsrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts (WEG Recht), des Immobilienrechts und für den gesamten Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Eine erfolgreiche Lösung Ihrer Probleme erfordert nach meiner Überzeugung eine solche Spezialisierung. Im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant steht für mich der persönliche Kontakt im Vordergrund. Als Partner an Ihrer Seite ist es mir wichtig möglichst zügig langfristige Ergebnisse zu Ihren Gunsten zu erzielen. Sowohl bei meiner allgemeinen, als auch bei der mit Spezialwissen verbundenen Anwaltstätigkeit begleitet mich immer der Anspruch, dass es bereits streitvorbeugend nicht zum Konflikt kommt. Sollte dieser nicht vermieden werden können, stehe ich für Kompetenz und Engagement bei außergerichtlichen Verhandlungen. Sollte zur abschließenden Durchsetzung Ihrer Interessen dennoch ein Gerichtsverfahren geboten sein, vertrete ich Sie an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Bei Fragestellungen aus schwerpunktfremden Bereichen vermittele ich Ihnen auch gerne den Kontakt zu einem kompetenten Kollegen.

Anwalt für Verkehrsrecht in Mainz

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb habe ich für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nur auf Sie zu, als der Gegner nicht haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Ich komme auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in meinem Büro gerne telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen.

2. Als qualifizierter Anwalt setze ich mit Ihnen in Verbindung, melde den Schaden bei der Versicherung und hole den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

3. Ich kontaktiere die übrigen Unfallbeteiligten und wickle mit Ihrer Rücksprache Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ab.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? 

  • Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. 
  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. 
  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). 
  • Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, kläre ich Sie vorab über die entstehenden Kosten auf.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Kanzlei Schmitt
Diplom Jurist Rechtsanwalt Florian Schmitt
Isaac-Fulda-Allee 9
55124 Mainz
Tel.: 06131-2170414
Fax.: 06131-2175861

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !