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Stephan Weinges

 
18055 Rostock

Rechtsanwalt Weinges, Rostock, ist zwar kein Fachanwalt für Verkehrsrecht, verfügt jedoch auf diesem Gebiet über 20 Jahre Erfahrung und setzt sich engagiert für seine Mandanten gegenüber Versicherungen, Bußgeldbehörden und Gerichten ein.

Rechtsanwalt
RAK Mecklenburg-Vorpommern
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
DAV Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Kanzleiprofil

Meine Kanzlei ist eine Einzelkanzlei und liegt mitten im Herzen von Rostock. Ich sehe mich aufgrund meiner mehr als 20 jährigen Erfahrung als Berater in allen rechtlichen Problemen, zu denen auch das Verkehrsrecht in all seinen Facetten gehört. Die langjährige Zusammenarbeit mit Sachverständigen und freien wie marktgebundenen Werkstätten macht es mir möglich, Ihren Unfall effektiv zu bearbeiten und Ihnen Hilfestellung für die Abwicklung zu geben. Modernste Technik sorgt für eine schnelle Bearbeitung. Scheuen Sie sich nicht, die Abwicklung Ihres Unfalles in meine Hände zu legen.Weitere Informationen über meine Kanzlei und mich finden Sie auf meiner Homepage.

Anwalt für Verkehrsrecht in Rostock

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Rechtsanwalt Stephan Weinges
Stephan Weinges
Schnickmannstr. 14
18055 Rostock
Tel.: 0381 7601030
Fax.: 0381 7601036

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !