Stefan Wiesen

66121 Saarbrücken

Anwaltsprofil

Stefan Wiesen ist seit 1994 Anwalt und unterstützt Sie gerne bei der Unfallabwicklung und auch bei Bußgeld- oder in Verkehrsstrafsachen.

Rechtsanwaltskammer

  • RAK des Saarlandes

Kanzleiprofil

Verkehrsrecht in Saarbrücken

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saabrücken Unabhängige Hilfe bei der Schadenabwicklung, Ärger mit der Versicherung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Oder zu schnell gefahren, rote Ampel übersehen, Alkohol am Steuer, geblitzt worden? Wir sind auch Ihr Bussgeldanwalt Wir bieten tatkräftige Hilfe wenn ein Fahrverbot oder Bußgeld droht. Zudem unabhängige Beratung was zu tun ist, wenn der Führerschein mal weg ist. Wir legen Einspruch ein, wenn Ihnen ein Bussgeld oder eine andere Strafe droht und verteidigen Sie, wenn Sie angeklagt wurden. Melden Sie sich noch heute völlig unverbindlich Wir nehmen Ihren Unfall auf: a. über unser Schadenformular "kostenlos Schaden melden" b. einfach per e-Mail c. Rufen Sie unsere Anwaltshotline an: 0681-68 570 401

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

Kontaktdaten anzeigen

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Stefan Wiesen ist seit 1994 Anwalt und unterstützt Sie gerne bei der Unfallabwicklung und auch bei Bußgeld- oder in Verkehrsstrafsachen.

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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Saabrücken Unabhängige Hilfe bei der Schadenabwicklung, Ärger mit der Versicherung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Oder zu schnell gefahren, rote Ampel übersehen, Alkohol am Steuer, geblitzt worden? Wir sind auch Ihr Bussgeldanwalt Wir bieten tatkräftige Hilfe wenn ein Fahrverbot oder Bußgeld droht. Zudem unabhängige Beratung was zu tun ist, wenn der Führerschein mal weg ist. Wir legen Einspruch ein, wenn Ihnen ein Bussgeld oder eine andere Strafe droht und verteidigen Sie, wenn Sie angeklagt wurden. Melden Sie sich noch heute völlig unverbindlich Wir nehmen Ihren Unfall auf: a. über unser Schadenformular "kostenlos Schaden melden" b. einfach per e-Mail c. Rufen Sie unsere Anwaltshotline an: 0681-68 570 401

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.