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Rechtsanwalt Stefan Blume

 
18439 Stralsund

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Rechtsanwalt Stefan Blume aus Stralsund hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

RAK Mecklenburg-Vorpommern

Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1994 gegründet. Wir bieten Ihnen auf Grund der ständigen Fortbildung und Aktualisierung als Rechtsanwälte in Stralsund ein breites Rechtsberatungsspektrum an. Das Büro zeichnet sich durch modernste Bürotechnik und Bearbeitungssoftware aus, so dass Massenverfahren, wie Inkasso- u. Forderungseinzug, Mahnbescheidswesen sowie Zwangvollstreckungsverfahren in kürzester Zeit erledigt werden können. Als Mandant profitieren Sie hiervon, da Sie die Vorteile der elektronischen Aktenbearbeitung über einen gesicherten Internetzugang nutzen können, und zwar wann Sie wollen. So können Sie sich theoretisch 24 Stunden über die Bearbeitung Ihres Falles informieren.

Anwalt für Verkehrsrecht in Stralsund

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?



  1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

  2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung.

  3. Sie erhalten den größtmöglichen Ersatz. Auch Nebenforderungen, wie Auslagenpauschalen usw. werden berücksichhtigt.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?



  • Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

  • Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

  • Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

  • Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

keine Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Anwaltskanzlei Blume und Partner
Rechtsanwalt Stefan Blume
Frankendamm 46
18439 Stralsund
Tel.: 03831 297904
Fax.: 03831 296932

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !