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Dr. Henner Hörl

Fachanwalt Verkehrsrecht  
70597 Stuttgart

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Rechtsanwalt Dr. Henner Dr. Hörl aus Stuttgart hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins e.V.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht in Stuttgart
Mitglied der Dt. Akademie für Verkehrswissenschaft e.V.

Kanzleiprofil

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei. Zur schnellen Information nennen wir Ihnen wesentliche Fakten in Stichworten: • Gründung der Kanzlei: 1974 von Rechtsanwalt Dr. Henner Hörl • Haupttätigkeitsgebiete: • Auto und Verkehr • Arbeitsrecht • Immobilien • Sachverständigenwesen • Recht der Informationstechnologie • Anwälte: Die Mitglieder unserer Kanzlei verfügen über langjährige Markt- und Branchenerfahrungen. • Mandanten: Wir beraten und vertreten Sie gern im Einzelfall. Sie können jedoch auch eine laufende Beratung nach Stunden/Tagen/Jahren vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten oder wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können mich auch unter (00 49) (0) 711 7 65 30 93 anrufen. Ich helfe Ihnen gern weiter. Wir arbeiten vor allem auf folgenden Gebieten: * Arbeitsrecht * Autorecht einschließlich Caravan und Reisemobil-Fahrzeuge * privates Baurecht * Datenschutzrecht o Datenschutzgerechte Gestaltung von Verträgen, Geschäftsprozessen und IT-Systemen o Beratung und Unterstützung von Datenschutzbeauftragten o Vertretung von Datenverarbeitern und Betroffenen vor Aufsichtsbehörden und Gerichten * Ehe- und Familienrecht * Erbrecht * Gesellschaftsrecht * Haftpflichtrecht * Handelsrecht * Kaufrecht * Informationstechnologie (IT-Recht) o juristische Betreuung von IT-Projekten o Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von IT-Verträgen (Software, Hardware, Outsourcing) o Erstellung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Recht der Neuen Medien, E-Commerce o Vertretung von IT-Anbietern und IT-Anwendern vor Behörden und Gerichten, etwa in Gewährleistungs- oder Softwareschutzprozessen * Immobilienrecht * Leasingrecht * Miet- und Pachtrecht * Produkthaftung und Produktsicherheit * Vorschriften für technische Produkte * Qualitätssicherung * Vertragsgestaltung * Produkthaftung und Haftungsvorsorge * Vertretung von Produktherstellern vor Behörden und Gerichten * Sachverständigenwesen * Schadensersatzrecht * Straßen- und Wegerecht * Urheber- und Lizenzrecht * Verkehrsrecht o Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen o Führerscheinrecht o Neu- und Gebrauchtfahrzeughandel und Reparatur o Unfallschadenregulierung * Versicherungsrecht Ihr Henner Hörl

Anwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre
Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und
professionelle Hilfe.

Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung
Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet.
Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens.
Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein
qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, meldet den Schaden bei der Versicherung und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

* Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.
Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Dr. Hörl & Kollegen
Dr. Henner Hörl
Große Falterstr. 3
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 7653093
Fax.: 0711 7651740

Ihr direkter Draht in die Kanzlei: Berufen Sie sich auf schadenfix.de !