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Fachanwalt für Verkehrsrecht Ulrich K. Bergrath

Fachanwalt Verkehrsrecht  
58300 Wetter

Sie sind geblitzt worden? Ihnen droht ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot? Sie hatten einen Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Ulrich K. Bergrath aus Wetter hilft Ihnen in allen Fragen des Verkehrsrechts schnell und unbürokratisch.

Rechtsanwalt
RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
ACE Vertrauensanwalt

Kanzleiprofil

Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht - Vertrauensanwalt des ACE - Autoclub Europa Vertretung in Verkehrsstrafsachen, Ordnungswidrikeiten - und Bußgeldsachen Abwicklung von Verkehrsunfällen Wir kommen auch zu Ihnen! Vor Ort Beratung! Hilfe in verwaltungsrechtlichen Verfahren die Fahrerlaubnis betreffend Konsequente Schadenregulierung auch bei Großschäden, Personen und Sachschäden Punkteabbau, MPU und Hilfe bei allen Fragen rund um die Fahrerlaubnis Autokauf & Leasing, Kaufvertragsrecht und Gewährleistung, Haftungsfragen bei Onlinekäufen Fragen rund um versicherungsrechtliche Dinge Beratung von Werkstätten und Autohäusern Wir helfen sofort

Schnelle Hilfe mit Rat und Tat

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. D.h. Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Sollte dem nicht so sein, haften Sie im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen auf jeden Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unserem Büro gern telefonisch zur Verfügung.

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall? 1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen 2. Wir setzen uns  mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und holen den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? * Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. * Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt. * Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…). * Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Bevor Sie jedoch einen Sachverständigen beauftragen, sprechen Sie uns an. Fragen kostet nichts.

Keine Angst von den Kosten fragen Sie uns

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 15.02.1989. Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

Bussgeldmeldung

Bußgeld oder Fahrverbot droht? Verkehrsanwälte können oft weiterhelfen!

Schadensmeldung

Als Kooperationspartner nutzen sie bitte die spezielle Schadens-Meldung.

Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anfrage umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein.
Anwaltskanzlei Bergrath
Fachanwalt für Verkehrsrecht Ulrich K. Bergrath
VogelsangerStr. 72
58300 Wetter
Tel.: 02335/8444950
Fax.: 02335/8444960

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