LL.M.Eur. Joachim Neugebauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 80799 München

Anwaltsprofil

Ihr Verkehrsanwalt in München.


Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf alle Bereiche des Verkehrsrechts wie Straf- und Bußgeldverfahren, Führerschein, Unfallregulierung, Autokauf oder Werkstattärger spezialisiert.


Weitere Schwerpunkte habe ich im Versicherungsrecht, Strafrecht und Zollrecht.


Master of Laws (LL.M.) für Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht.


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, des Münchner Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.








Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in München

Joachim Neugebauer LL.M.


Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite. Im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht, aber auch in den weiter genannten Rechtsgebieten erhalten Sie eine kompetente und individuelle Betreuung.

Die Kanzlei liegt gut erreichbar in der münchener Maxvorstadt, Barerstraße 44, direkt an der Staßenbahn- und Bushaltestelle "Pinakotheken" (Tram 27, 28, N27 und Bus 100 westwärts;
mit der Tram nur 3 Haltestellen vom Karlsplatz/Stachus, (dort S- und U-Bahn).

Anwalt für Verkehrsrecht in München

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht über den Tisch ziehen. Um Kosten zu sparen werde Ihnen zum Teil sogar qualitativ minderwertige Leistungen angeboten. Nehmen Sie die Hilfe eines kompetenten Fachanwalts in Anspruch, um Nachteile zu vermeiden.

Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Weitere Informationen finden finden Sie auch auf unserer Homepage das

So einfach geht das

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch (erreichbar von 07:00 bis 19:00 Uhr) oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, macht den Schaden bei der Versicherung geltend und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht, sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen.

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie können den Schaden von einem Gutachter ihrer Wahl schätzen lassen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.

LL.M.Eur. Joachim Neugebauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht | 80799 München

 

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Kontakt

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenlos. Ein Rechtsanwalt setzt sich nach Ihrer Anmeldung umgehend mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie gehen kein Risiko ein

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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf alle Bereiche des Verkehrsrechts wie Straf- und Bußgeldverfahren, Führerschein, Unfallregulierung, Autokauf oder Werkstattärger spezialisiert.


Weitere Schwerpunkte habe ich im Versicherungsrecht, Strafrecht und Zollrecht.


Master of Laws (LL.M.) für Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht.


Fachanwalt für Verkehrsrecht


Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, des Münchner Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.








Berufsbezeichnung

  • Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskammer

  • RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Kanzleiprofil

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Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls oder der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite. Im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht, aber auch in den weiter genannten Rechtsgebieten erhalten Sie eine kompetente und individuelle Betreuung.

Die Kanzlei liegt gut erreichbar in der münchener Maxvorstadt, Barerstraße 44, direkt an der Staßenbahn- und Bushaltestelle "Pinakotheken" (Tram 27, 28, N27 und Bus 100 westwärts;
mit der Tram nur 3 Haltestellen vom Karlsplatz/Stachus, (dort S- und U-Bahn).

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Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Deshalb haben wir für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet. Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht über den Tisch ziehen. Um Kosten zu sparen werde Ihnen zum Teil sogar qualitativ minderwertige Leistungen angeboten. Nehmen Sie die Hilfe eines kompetenten Fachanwalts in Anspruch, um Nachteile zu vermeiden.

Bei Fragen steht Ihnen ein qualifizierter Ansprechpartner in unser Büro gern telefonisch zur Verfügung. Weitere Informationen finden finden Sie auch auf unserer Homepage das

So einfach geht das

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1. Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch (erreichbar von 07:00 bis 19:00 Uhr) oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen

2. Ein qualifizierter Anwalt setzt sich mit Ihnen in Verbindung, macht den Schaden bei der Versicherung geltend und holt den größtmöglichen Ersatz für sie heraus.

Was steht Ihnen zu

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?

* Sie haben das Recht, sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten zu lassen.

* Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.

* Sie können den Schaden von einem Gutachter ihrer Wahl schätzen lassen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

* Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.

* Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc…).

Kosten

Ihnen selbst als Geschädigtem entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören zum Schaden.

Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.